Das hypothetische „Wachstumsgesetz“ zielt darauf ab, die wirtschaftliche Expansion zu fördern und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Es sieht unter anderem steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen, Bürokratieabbau sowie die Förderung von Marktzugang und Wettbewerbsfähigkeit vor.
Die Zustimmung der Union im Bundesrat zum ausgehandelten Kompromiss des Vermittlungsausschusses hängt davon ab, dass die Regierung die geplanten Kürzungen der Agrardiesel-Subventionierung zurücknimmt. „Das Wachstumschancengesetz sollte am 22. März verabschiedet werden, auch wenn es nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist“, sagt Merz.
Vorteile für die Lebensmittelbranche könnten sich aus den steuerlichen Vergünstigungen ergeben, die Unternehmen dazu ermutigen könnten, mehr zu investieren und zu expandieren. Dies könnte zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und einem möglichen Wachstum in der Branche führen. Zudem könnten Maßnahmen zum Bürokratieabbau den Unternehmen helfen, effizienter zu arbeiten und Kosten zu senken, was letztendlich auch den Verbrauchern zugutekommen könnte.