DUH-Klage Hello Fresh muss Klima-Aussagen ändern

Der Essenslieferdienst Hello Fresh darf sich nicht länger als „erstes globales klimaneutrales Kochbox-Unternehmen“ bezeichnen und behaupten, dass es seine direkten Emissionen zu 100 Prozent kompensiert. Das hat das Landgericht Berlin entschieden; die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt.

Freitag, 13. Oktober 2023, 09:36 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Hellofresh

In seiner Begründung (Aktenzeichen: 102 O 15/23) stellt das Gericht außerdem klar, dass Unternehmen Werbeversprechen wie „klimaneutral“ transparent und umfassend begründen müssen. Dem Unternehmen Hello Fresh droht nun eine Strafe, sollte es die irreführenden Werbeaussagen zur Klimaneutralität wiederholen.

Im Verfahren gegen Hello Fresh hatte die DUH vor allem das genutzte kenianische Waldschutzprojekt Kasigau Corridor in den Fokus gerückt. Den Berechnungen des US-amerikanischen Projektbetreibers liegen offenbar zweifelhafte Annahmen zu angeblich vermiedenen Emissionen zugrunde, und das trotz Zertifizierung nach dem privatwirtschaftlichen Verified Carbon Standard. Das Gericht führte in diesem Zusammenhang aus: Unternehmen dürften sich nicht darauf verlassen, dass die gekauften Emissionsgutschriften den behaupteten Erfolg haben.


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