In seiner Begründung (Aktenzeichen: 102 O 15/23) stellt das Gericht außerdem klar, dass Unternehmen Werbeversprechen wie „klimaneutral“ transparent und umfassend begründen müssen. Dem Unternehmen Hello Fresh droht nun eine Strafe, sollte es die irreführenden Werbeaussagen zur Klimaneutralität wiederholen.
Im Verfahren gegen Hello Fresh hatte die DUH vor allem das genutzte kenianische Waldschutzprojekt Kasigau Corridor in den Fokus gerückt. Den Berechnungen des US-amerikanischen Projektbetreibers liegen offenbar zweifelhafte Annahmen zu angeblich vermiedenen Emissionen zugrunde, und das trotz Zertifizierung nach dem privatwirtschaftlichen Verified Carbon Standard. Das Gericht führte in diesem Zusammenhang aus: Unternehmen dürften sich nicht darauf verlassen, dass die gekauften Emissionsgutschriften den behaupteten Erfolg haben.