„Für das Gericht erscheint das vorliegende Preiserhöhungsverlangen nicht offensichtlich missbräuchlich, obwohl zuvor eine marktbeherrschende Stellung von Coca-Cola ausdrücklich festgestellt wurde. Diese Sichtweise des OLG Hamburg ist bedauerlich, weil es dadurch einem marktbeherrschenden Industriekonzern wie Coca-Cola erleichtert wird, in kurzen Abständen immense und nicht gerechtfertigte Preissteigerungen durchzusetzen“, erklärt ein Sprecher der Edeka-Zentrale.
Im ersten Beschluss Anfang September 2022 ging die Vorinstanz von einer marktbeherrschenden Stellung von Coca-Cola und einer missbräuchlichen Ausnutzung dieser Stellung aus. „Von dieser Bewertung sind wir nach wie vor überzeugt", so der Sprecher.
Der Händler stellte fest, dass in diversen Sortimenten die Rohstoffpreise sinken. „Diese fallenden Rohstoffpreise müssen bei den Verbrauchern in Deutschland ankommen, auch wenn einige Industriekonzerne dies immer noch explizit ablehnen“, so der Sprecher weiter. Der Edeka-Verbund investiere in erheblichem Umfang, um die Verkaufspreise möglichst stabil zu halten oder zu senken – auch zu Lasten der eigenen Marge. Man erwarte auch von den Industriepartnern, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden.
Andrea Weckwert, Vice President Legal bei Coca-Cola Europacific Partners Deutschland, sagt zu dem Fall: „Mit der Rücknahme der Berufung durch Edeka wird das Urteil des Landgerichts Hamburg in der Sache vollumfänglich bestätigt. Damit herrscht auch mit Blick auf gleichberechtigte Preisverhandlungen zwischen Handel und Herstellern Klarheit, in denen beide einen angemessenen Handlungsspielraum haben müssen. Dazu gehört auch, dass Hersteller Produkte nur an Kunden ausliefern, die die jeweils gültigen Preise anerkennen. Wir arbeiten seit vielen Jahrzehnten partnerschaftlich mit Edeka zusammen und möchten dies gern fortführen.“