Insekten in Lebensmitteln Proveg sieht große Unruhe bei Verbrauchern

„Wer keine Insekten essen möchte, kann sich weiterhin auf die Kennzeichnung mit dem V-Label verlassen.“ Das hat Sebastian Joy (Foto), Gründer und Vorsitzender von Proveg International, klargestellt.

Montag, 06. Februar 2023 - Handel
Thomas Klaus
Artikelbild Proveg sieht große Unruhe bei Verbrauchern
Bildquelle: Proveg

Nach seinen Beobachtungen ist die „Unruhe unter den Verbrauchern“ groß, seitdem die EU im Januar neben Mehlwurm und Wanderheuschrecke auch Grillen und Getreideschimmelkäfer als neuartige Lebensmittel und daher auch als Inhaltsstoffe in ausgewählten Lebensmitteln zugelassen hat. Joy: „Vor allem die Zulassung von Insektenproteinen für den Einsatz in Fleisch- und Milchalternativen lässt viele Konsumentinnen und Konsumenten aufhorchen.“ Der Proveg-Chef betont: Insekten gehörten per Definition des V-Labels in die Kategorie „Tier“ und seien als Zutat für lizenzierte Produkte ausgeschlossen. Fazit: „Für Produkte mit dem V-Label ist die Sorge vor Insekten als Inhaltsstoff unbegründet.“

Wer zu Produkten ohne V-Label greifen und sich dennoch absichern möchte, dass ein Lebensmittel frei von Inseken sei, müsse die Zutatenliste lesen. Sebastian Joy: „Die Verordnungen sehen eine klare Kennzeichnungspflicht vor. Zumindest rein rechtlich ist ausgeschlossen, dass Verbraucher unwissentlich Hausgrille und Getreideschimmelkäfer essen.“

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