„Aus unserer Sicht liegt hier keine Strafbarkeit vor“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Tatbestand der Untreue werde nicht erfüllt, da keine Pflichtverletzung bestehe. Auch liege kein Vorsatz vor. Der Sprecher bestätigte damit Angaben des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Behörde hatte nach eigenen Angaben fast zwei Jahre lang ermittelt.
Wie die Zeitung unter Berufung auf Justizkreise berichtete, ging es um einen Vorwurf der Untreue in Millionenhöhe gegen zwei Töchter eines verstorbenen Konzernerben und deren Familienanwalt. Im Kern sei es um Gewinnausschüttungen aus einer der drei Familienstiftungen des Aldi-Nord-Konzerns gegangen, schrieb der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Das ursprünglich von Theo Albrecht gegründete Discount-Unternehmen ist mittlerweile im Besitz von drei Familienstiftungen: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung.
Die Staatsanwaltschaft habe nach langen Ermittlungen einen anderen Schluss gezogen, schrieb die Zeitung. So sehe die Stiftungssatzung zwar die Förderung des Aldi-Konzerns vor, zum anderen solle die Stiftung aber den Begünstigten aus dem Familienstamm des Erben einen angemessenen Lebensunterhalt sichern. Wie hoch der konkret ausfallen solle, sei nicht definiert. Folglich sei kein Schaden und damit keine Untreuehandlung erkennbar, so die Begründung.