Nach eingehender Vorprüfung habe das Bundeskartellamt „keine Veranlassung für die Einleitung eines kartellrechtlichen Verfahrens“ gesehen, so der offizielle Wortlaut.
Anfang März 2022 hatte das Bundeskartellamt bereits die Übernahme von den verbleibenden 63 Real-Standorte durch den Investor Sven Tischendorf unter Beteiligung des ehemaligen Real-Managements freigegeben. Damals musste aber noch geprüft werden, wie Real künftig seine Ware einkauft. „Im Kern ging es uns um die Frage, ob für den Fortbestand der 63 Real-Standorte zwingend eine Einkaufskooperation mit Rewe als einem der größten Händler notwendig ist, statt den Mittelstand zu berücksichtigen“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.
Bei der Prüfung habe sich herausgestellt, dass kein anderes Modell tragfähig genug erschien, um den Erhalt der Standorte zu sichern, heißt es in der Mitteilung. Neben der Rewe hatten auch LEH-Unternehmen, die der mittelständischen RTG-Einkaufskooperation angehören, Interesse an einer Zusammenarbeit mit der neuen Eigentümerin der 63 Standorte bekundet. Die RTG war auch bislang der Einkaufspartner von Real.