Die bunten Förmchen sind derzeit bei Kindern heißbegehrt und werden nicht nur zum Spielen benutzt, sondern auch in der Küche, beispielsweise zur Zubereitung von kleinen Kuchen, Schokoladenpralinen, Götterspeise oder Eiswürfeln. Bei dieser zweckentfremdeten Nutzung könne es laut Mitteilung des BfR jedoch dazu kommen, dass gesundheitsschädliche Substanzen in das Lebensmittel übergehen.
Vereinzelte Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher Lippe (CVUA-MEL) zeigten auf, dass bei kommerziell verfügbaren Pop-it-Fidget-Toys nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass diese die Anforderungen an Lebensmittelbedarfsgegenstände einhalten. Daher sei von ihrem Gebrauch abzuraten, sofern sie nicht herstellerseitig als bestimmungsgemäß ausgewiesen sind.
Gegenstände für den Lebensmittelkontakt müssen dem BfR zufolge mit der Angabe „Für Lebensmittelkontakt“ beziehungsweise einem anderen Hinweis eindeutig für die Verwendung mit Lebensmitteln gekennzeichnet sein, etwa dem Becher-Gabel-Symbol. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen und geben bei sachgerechter Benutzung keinerlei Stoffe in Lebensmittel ab.