Voll des Lobes war er für den neuen §19 a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Mundt: „Wir sind im Bereich Internetwirtschaft seit über einem Jahrzehnt sehr aktiv und haben schon einige Verfahren gegen große Internetkonzerne erfolgreich abgeschlossen. Seit Anfang des Jahres verfügen wir über ein neues kartellrechtliches Instrument, den § 19a GWB. Wir können jetzt noch effektiver gegen Wettbewerbsbeschränkungen von großen Digitalkonzernen vorgehen und haben auf dieser Basis in den vergangenen fünf Monaten Verfahren gegen Google, Amazon, Facebook und Apple eingeleitet.“
Am 19. Januar 2021 war die 10. GWB-Novelle in Kraft getreten. Danach können Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb mittels § 19 a GWB als solche deklariert werden. Dem Kartellamt ermöglicht die neue Vorschrift, solchen Unternehmen besondere Verhaltenspflichten aufzuerlegen.
Das Bundeskartellamt hat 2020 rund 1.200 angemeldete Fusionen geprüft. Davon wurden neun Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft: Zwei Vorhaben wurden bei laufender Prüfung von den beteiligten Unternehmen aufgegeben (Raiffeisen Kassel/Raiffeisen Köln; Edgewell/Harry‘s). In drei Fällen (XXXLutz/Tessner, u.a. Roller; Kaufland/Real und Vue/Greater Union) wurde die Freigabe nur unter Auflagen erteilt. Vier Fälle wurde nach vertiefter Prüfung ohne Auflagen freigegeben. Die Veräußerung von Real-Standorten beschäftigte das Kartellamt bislang in drei verschiedenen Verfahren. Entschieden ist, dass das Globus bis zu 24 Standorte übernehmen darf. Kaufland (bis zu 92 Standorte) sowie Edeka (bis zu 72 Standorte) haben eine Erlaubnis jeweils nur unter Bedingungen zum Erhalt des Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten (Verhältnis zu den Herstellern und Lieferanten) erhalten.
2020 hat das Bundeskartellamt rund 349 Millionen Euro Bußgeld gegen 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Stahl- und Aluminiumschmieden, Straßenkanalguss, der Großhandel von Pflanzenschutzmitteln. 13 Unternehmen haben dem Kartellamt über das Kronzeugenprogramm Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt.