Gerade wurde die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce und Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem IHK-Fortbildungsberuf steht allen Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen online vertreiben, ab sofort ein praxisnaher Fortbildungsberuf offen. Besonderer Tätigkeitsschwerpunkt der Fachwirte ist die Entwicklung und Steuerung der Online-Aktivitäten in Unternehmen des Handels, der Industrie, im Tourismus oder Finanzwesen.
„Nach dem erfolgreich eingeführten Ausbildungsberuf der Kaufleute im E-Commerce können Unternehmen ihren Mitarbeitern nun auch eine förderungsfähige Aufstiegsqualifikation anbieten“, unterstreicht Martin Groß-Albenhausen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. Am Neuordnungsverfahren im Bundesinstitut für Berufsbildung haben Vertreter insbesondere aus Handel und Tourismus sowie ihrer Verbände mitgearbeitet.