Kassenbons Edeka und Netto mit neuer Bon-Lösung

Der Edeka-Verbund führt nach und nach besonders umweltfreundliches Thermopapier für seine Kassenbons ein – ohne chemische Farbentwickler und daher recycelbar. Edeka und Netto Marken-Discount sind damit der erste große Lebensmittelhändler beziehungsweise erste Discounter in Deutschland, die diese Umstellung vornehmen.

Montag, 16. Dezember 2019 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Edeka und Netto mit neuer Bon-Lösung
Bildquelle: Getty Images

Bereits seit Jahren setzen Edeka und Netto Marken-Discount nach eigenen Angaben beim generell üblichen Thermodruck von Kassenbons auf phenolfreies und FSC-zertifiziertes Papier aus nachhaltiger Waldwirtschaft. Bei dem neuen Kassenrollenpapier handelt es sich um umweltfreundliches, FSC-zertifiziertes Thermopapier mit einer charakteristischen blau-grauen Farbe: Blue4est®, so der Produktname, setzt zwar auch auf Wärme, um auf der Kassenrolle das Schriftbild erscheinen zu lassen. Dem liegt jedoch eine rein physikalische und keine chemische Reaktion zugrunde. Daher werden keinerlei Chemikalien für die Farbentwicklung verwendet.

Selbst der direkte Kontakt des „blauen“ Thermopapiers mit Lebensmitteln – beispielsweise in der Einkaufstasche – ist völlig unbedenklich. Die neuen Kassenbons verblassen auch nicht mehr, wenn sie Licht oder Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Sie sind daher beständig und bei Bedarf langlebig, etwa für Dokumentationszwecke. Die Kassenbons aus blauem Thermopapier können aufgrund ihrer Umweltverträglichkeit auch einfach im Altpapier entsorgt und recycelt werden.

Dies gewinnt vor dem Hintergrund der ab dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen „Belegerteilungspflicht“ besondere Bedeutung: Dann muss jeder Kunde einen Bon erhalten. Derzeit verzichtet ein Teil der Kunden auch auf Kassenbons, um unnötige Ausdrucke zu vermeiden. In kleineren Märkten von Edeka werden Bons derzeit vielfach nur auf Kundenwunsch ausgedruckt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zum Beispiel keine Garantiewaren, virtuellen Telefonkarten oder abgewogene Produkte gekauft wurden und keine Kartenzahlung genutzt wurde. Denn grundsätzlich erhält der Kunde einen Kassenbon als Quittung und Garantiebeleg.

Er erhält so die Summe der jeweiligen Einkäufe als Einzelposten und kann sie nachvollziehen und kontrollieren. Nur so sind rechtlich gesehen – auch nachträgliche – Reklamationen möglich oder eventuell die Rückgabe eines Produktes.

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