Bei dem Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht es um die typischen Tüten, die man im Supermarkt oder anderen Geschäften beim Bezahlen bekommt und die in aller Regel inzwischen etwas kosten. Vom Verbot ausgenommen sind die besonders dünnen Tütchen etwa für Obst und Gemüse, aber auch stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern. Für den Vollzug des Verbots sind die Länder zuständig.
Nach dem Kabinettsbeschluss an diesem Mittwoch muss der Bundestag sich mit dem Gesetz befassen. Wenn es Bundestag und Bundesrat passiert hat, soll es noch eine sechsmonatige Übergangsfrist für die Tüten geben, um Restbestände in den Läden abzubauen.
Schulze hatte ein Verbot von Plastiktüten zunächst nicht geplant, weil es eine Vereinbarung ihres Ministeriums mit großen Teilen des Handels gab, diese nur noch gegen Geld an Kunden auszugeben. Das hat in den vergangen Jahren dazu geführt, dass sehr viel weniger Tüten verbraucht wurden – pro Kopf im Jahr 2018 nur noch rund 20, 2015 waren es noch 68 gewesen, wie es im Entwurf heißt. Es sei allerdings nicht zu erwarten, dass der Verbrauch auf der Grundlage dieser Vereinbarung noch signifikant sinken werde.