Schlecker Urteilsveröffentlichung soll verhindert werden

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Die Anwälte, so melden Spiegel und Handelsblatt, berufen sich darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, ein Anhörungsverfahren noch laufe und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der beiden Schlecker-Kinder nicht gewährleistet sei.