Abschriften vermeiden Retouren richtig managen
Die Kaufleute Lara Stengel, Rocco Capurso und Michael Radau berichten über ihre Lösungen für Brot und Backwaren und wie auch KI dabei hilft.

Nährwert-Kennzeichnung Die neuen Regeln im Einzelnen

Künftig sind Angaben über Salz, Fett, Zucker und andere Inhaltsstoffe auf den Verpackungen Pflicht. Bisher waren diese Angaben freiwillig, verpflichtend allerdings dann, wenn das Produkt nährwertbezogene Angaben enthält oder Werbung damit gemacht wird.

Donnerstag, 07. Juli 2011 - Neue Regeln für Nährwert-Infos
BMELV
Artikelbild Die neuen Regeln im Einzelnen

Kalorie- und Nährwertangaben
Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen (Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz) ist verpflichtend und hat in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Zusätzliche Angaben pro Portion sind zulässig. Auf der Produktvorderseite dürfen der Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe besonders herausgestellt werden. Auch die Richtwerte für die Tageszufuhr der einzelnen Nährstoffe dürfen angegeben werden. Auf der Produktvorderseite kann mit dem "1 plus 4"-Modell des Bundesverbraucherministeriums nochmals auf den Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe hingewiesen werden.

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