Ein Verbot des Einkaufs landwirtschaftlicher Produkte unterhalb der Produktionskosten als unlautere Handelspraxis steht im Mittelpunkt des neuen Appells „Landwirtschaft braucht Fairness“. Fairtrade Deutschland und 13 Mitinitiatoren haben ihn veröffentlicht. Unterstützt wird der Aufruf zum Beispiel von Oxfam Deutschland, dem Bischöflichen Hilfswerk Misereor und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.
3,20 Dollar pro Tag zum Leben
Hintergrund: Rund 5,5 Millionen kleinbäuerliche Kaffeeproduzenten aus Brasilien, Kolumbien, Indonesien und Äthiopien leben laut Welternährungsorganisation FAO von weniger als 3,20 US-Dollar (2,78 Euro) am Tag. Auch von den rund 25 Millionen Baumwollbauern, die vor allem in Indien und Westafrika tätig sind, verdient ein Großteil der FAO zufolge nur ein bis drei Dollar (rund 2,62 Euro) täglich. Ihre Lage steht aus Sicht von Fairtrade und der anderen Aufruf-Unterzeichner beispielhaft für ein weltweites Problem: „Die Erlöse für landwirtschaftliche Produkte reichen häufig nicht aus, um die Kosten für Anbau, Ernte, Arbeitskräfte und notwendige Investitionen zu decken. Betroffen sind Produzenten im globalen Süden ebenso wie landwirtschaftliche Betriebe in Europa.“
Starker wirtschaftlicher Druck auch in Europa
Denn auch in der EU zeige sich der wirtschaftliche Druck deutlich, so Fairtrade und Partner: Zwischen 2005 und 2023 sank die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU von 14,4 Millionen auf 8,8 Millionen. Das entspricht einem Rückgang um rund 5,6 Millionen Betriebe. Auch Erzeugerpreise seien schuld, weil sie häufig nicht einmal die Produktionskosten decken könnten.
Aus Sicht von Fairtrade und der anderen Aufruf-Unterstützer schützt die europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken, kurz UTP-Richtlinie, landwirtschaftliche Betriebe bereits vor unfairen Handelspraktiken wie verspäteten Zahlungen oder sehr kurzfristigen Stornierungen verderblicher Waren. Eine entscheidende Lücke bleibt jedoch nach Auffassung von Fairtrade und Partner: Der Einkauf unterhalb der Produktionskosten gelte bislang nicht als unlautere Handelspraxis.
Widerspruch gegen Verbotsforderung aus der Branche
Gegen das von Fairtrade und Mitinitiatoren angestrebte Verbot haben sich bereits im März die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, der Handelsverband Deutschland, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Raiffeisenverband und der Markenverband positioniert. In einem Brief an Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) bekennen sich die Verbände der Lebensmittelkette zu „Maßnahmen, die geeignet sind, die Position der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittellieferkette zu stärken“. Die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Erzeuger müsse verbessert werden. Doch das Verbot sei dafür „kein geeignetes Instrument“.
Wettbewerbsverzerrungen befürchtet
Unter anderem seien Wettbewerbsverzerrungen gerade zulasten kleinerer landwirtschaftlicher Erzeuger zu befürchten, „weil ihre größeren und deshalb effizienter arbeitenden Wettbewerber von festen Gewinnaussichten unverhältnismäßig stark profitieren würden“.
In dem Schreiben werden außerdem „erhebliche ordnungspolitische Bedenken“ angeführt. Ein Eingriff in die vertragliche Preisfindung würde den vereinbarten Preis durch eine staatliche Entgeltordnung ersetzen, „die im Ergebnis nicht zuletzt auch die Verbraucherwohlfahrt negativ beeinträchtigen würde“.