EU-Verpackungsverordnung E-Commerce-Verband will weitere PPWR-Entlastungen

Nach heftiger Kritik an der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) setzt sich die Bundesregierung für Entlastungen ein. Für Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), greift das noch zu kurz. Sie fordert eine generelle Abschaffung der Bevollmächtigtenpflicht. 

Montag, 14. September 2026, 12:05 Uhr
Thomas Klaus
Verpackungen im Visier: Nach heftiger Kritik an der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) setzt sich die Bundesregierung für Entlastungen ein. Für Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), greift das noch zu kurz. Bildquelle: Getty Images

Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland, hält die von der Bundesregierung angekündigten Entlastungen bei der EU-Verpackungsverordnung für ungenügend.

„Wir brauchen eine generelle Abschaffung der Bevollmächtigtenpflicht. Die Herstellerpflichten sollten so weit vereinheitlicht und vereinfacht werden, dass Bevollmächtigten nicht mehr gebraucht werden.“ Stattdessen schlägt der bevh die Vernetzung nationaler Behörden in der EU vor. Zum Beispiel sollte eine belgische Behörde in der Lage sein, bei Verstößen deutscher Händler eine Rechtsdurchsetzung direkt in Deutschland verlangen zu können.

Begrüßenswert ist aus Verbandssicht hingegen, dass die Bundesregierung die Forderung nach einem One-Stop-Shop für eine vereinheitlichte, europaweite Registrierung aufgreift.

Viele Händler seien aktuell von ihren europäischen Märkten abgeschnitten. Eva Behling: „Es ist daher wichtig, dass sich nun auch der Ministerrat schnellstmöglich einigt und Verantwortlichkeiten für den Aufbau zugewiesen werden. Noch scheitert eine zentrale Registrierungsstelle daran, dass die Informationen, die jedes Land verlangt, sehr unterschiedlich sind.“

Ein One-Stop-Shop setze daher voraus, dass die nationalen Behörden jeweils auch für einheitliche Datenabfragen sorgten. „Die dafür nötige Durchführungsverordnung ist seit Februar fällig und erst jetzt im Gesetzgebungsprozess“, kritisiert Behling.

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