Leser fragen... Mitarbeiter werben Mitarbeiter – worauf Kaufleute bei Prämien achten müssen

Hintergrund

... und Experten antworten. In dieser Ausgabe gibt Erik Schmid praktische Hinweise für den Einsatz von Empfehlungsprogrammen für Mitarbeiter.

Donnerstag, 10. September 2026, 07:40 Uhr
Hedda Thielking
Erik Schmid ist promovierter Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Advant Beiten in München. Er berät Unternehmen aus Arbeitgebersicht bei individuellen und betriebsweiten arbeitsrechtlichen Fragen. Bildquelle: Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

Empfehlungen nutzen

Der Wettbewerb um Fachkräfte bleibt in Deutschland trotz Wirtschaftskrise groß. Übliche Recruiting-Instrumente wie Personalvermittlung, Karriere-Websites oder soziale Netzwerke reichen häufig nicht aus, um offene Stellen zu besetzen. Eine mögliche Lösung bieten Programme nach dem Prinzip „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“. Hier können Mitarbeiter potenzielle neue Kollegen empfehlen und dafür eine Belohnung erhalten.

Da Kaufleute je nach Region und Beruf nicht jede Stelle gleich leicht besetzen können, sollten Kaufleute das Programm vor allem auf Positionen konzentrieren, für die sie besonders schwer Mitarbeiter finden. Grundsätzlich können alle Mitarbeiter Bewerber für unterschiedliche Positionen vorschlagen. Die Regelung kann jedoch vorsehen, dass ehemalige Mitarbeiter nicht teilnehmen dürfen.

Prämien gezielt einsetzen

Erfolgreiche Empfehlungen können Händler mit einer Geld- oder Sachprämie honorieren. Händler können etwa Tank-, Restaurant-, Einkaufs- oder Reisegutscheine, Zusatzurlaub oder Fortbildungen anbieten. Kaufleute können die Prämie auch aufteilen: Zum Beispiel zahlen sie 50 Prozent nach Bewerbungseingang und die restlichen 50 Prozent nach bestandener Probezeit. Je nach Beruf und Position können die Prämien zwischen 500 und 5.000 Euro liegen.

Steuerlich zählt die Prämie als Vergütung. Daher müssen Arbeitgeber die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Bei dem Programm verfolgen beide Seiten unterschiedliche Inte­ressen: Der Arbeitnehmer möchte die Belohnung möglichst schnell erhalten. Der Arbeitgeber möchte die Stelle möglichst dauerhaft besetzen. Deshalb sollten Kaufleute in der Regelung genau festlegen, wann der Mitarbeiter die Werbeprämie bekommt – etwa bei Bewerbungseingang, Vertragsabschluss, tatsächlichem Arbeitsbeginn oder nach bestandener Probezeit.

Regeln schriftlich festlegen

Kaufleute sollten die Voraussetzungen, Fristen und Auszahlungstermine von Anfang an schriftlich festhalten und das Programm zum Beispiel im Intranet bereitstellen. Außerdem sollten Kaufleute klar regeln, wer die Empfehlung meldet und wie: Der Mitarbeiter sollte seine Empfehlung möglichst sofort melden, spätestens mit Eingang der Bewerbung, und zwar schriftlich. Er nennt den Namen des Bewerbers sowie seinen eigenen Namen, seine Abteilung und Adresse. So lässt sich die Empfehlung eindeutig zuordnen und eine doppelte Prämienzahlung vermeiden.

Fazit: Ein Programm „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern es kann auch langfristige Arbeitsverhältnisse fördern. Klare Regeln motivieren die Beschäftigten und verhindern zugleich Streitigkeiten.

Sie haben eine Frage für einen Experten? Lassen Sie es uns wissen – einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir freuen uns auf Ihr Thema.

Anzeige

Purina

Spenden für Helfer auf vier Pfoten 

PURINA unterstützt VITA e. V. Assistenzhunde. Die Helfer auf 4 Pfoten stehen Menschen in schwierigen Lebenssituationen täglich zur Seite.

Mehr erfahren

Videos vom Supermarkt des Jahres 2026 - Nominierte und Gewinner