Geschäfte, Restaurants und Dienstleister in Deutschland sollen künftig neben Bargeld auch digitale Bezahlmöglichkeiten anbieten müssen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat dazu Eckpunkte erarbeitet, die derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt werden, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um.
Entscheidung über Verfahren beim Inhaber
Bislang gilt in Deutschland nur Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Händler können Kartenzahlung ablehnen – und vor allem kleinere Geschäfte, Spätverkaufsstellen und Restaurants tun das auch. Künftig sollen Kunden selbst entscheiden können, ob sie bar oder digital bezahlen – also per Karte, Smartphone oder Smartwatch. „Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten“, heißt es laut der Deutschen Presse-Agentur in den Eckpunkten des Ministeriums. Welches Verfahren ein Geschäft anbietet, soll der Inhaber entscheiden dürfen – mindestens ein europäisches Bezahlverfahren müsse es aber sein. Umsatzgrenzen oder Zusatzkosten für kleine Beträge soll es nicht geben.
Geschäfte müssen auch Lesegeräte kaufen
Für den Lebensmittelhandel dürfte die Regelung vor allem kleinere Betriebe betreffen. Große Supermarktketten akzeptieren bereits flächendeckend Kartenzahlung. Allerdings verursachen verschiedene Zahlungsmittel unterschiedlich hohe Kosten: Am günstigsten kommen Händler laut einer Analyse der Bundesbank aus dem vergangenen Jahr mit Bargeld oder der Girocard weg. Internationale Debitkarten von Visa und Mastercard sowie Kreditkarten verursachen dagegen höhere Transaktionsgebühren. Neben den laufenden Kosten müssen sich Geschäfte auch Lesegeräte anschaffen.
Ausnahmen für Vereine und Flohmärkte
Ausnahmen soll es für nichtkommerzielle Organisationen geben – etwa Amateursportvereine und Wohltätigkeitsverbände. Auch bei Dorffesten und Flohmärkten soll weiterhin nur Bargeld nötig sein. Das Ministerium will zudem prüfen, ob Härtefallregelungen erforderlich sind. Gleichzeitig betonen die Eckpunkte, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleiben soll.
Die Zahlen der Bundesbank zeigen, dass sich das Bezahlverhalten in Deutschland bereits verändert hat: Im vergangenen Jahr entfielen 55 Prozent der Transaktionen im Alltag auf bargeldlose Zahlungen. Die Debitkarte kam dabei am häufigsten zum Einsatz, das mobile Bezahlen per Smartphone oder Smartwatch legte auf zehn Prozent zu. Bargeld nutzten noch 45 Prozent der Kunden – vor allem ältere Menschen und Personen mit niedrigem Einkommen oder geringer digitaler Erfahrung. Das Finanzministerium strebt an, den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr im Kabinett zu beschließen. Umgesetzt werden soll die Regelung dann 2027.
