Millionen von Minijobbern und ihre Arbeitgeber im Handel und in anderen Branchen müssen sich auf ein Aus dieser Beschäftigungsform einstellen. Die Rentenkommission hat ihre Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) am heutigen Dienstag an die schwarz-rote Bundesregierung übergeben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bereits deutlich gemacht, die Vorschläge der Kommission vollständig umsetzen zu wollen.
Zum Thema Minijobs heißt es in dem Papier: „Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.“ Weiter heißt es in dem Papier: „Die Empfehlung ist sofort und ohne Übergangsfristen umsetzbar.“ Auch der Übergangsbereich, sogenannte Midijobs für Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 603 und 2.000 Euro, wäre betroffen. Bisher gibt es in diesem Bereich einen Beitragsrabatt in der Sozialversicherung.
Bisher ermöglichen Minijobs es den Arbeitnehmern, bis zu 603 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei zu verdienen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Rund 80 Prozent der Minijobber machen aber von der Möglichkeit Gebrauch, sich davon befreien zu lassen (Opt-out). Gewerbliche Arbeitgeber zahlen auf den Minijob bisher pauschale Sozialabgaben und Steuern in Höhe von insgesamt rund 31 Prozent an die Minijob-Zentrale. Private Arbeitgeber führen für Minijobs deutlich geringere Abgaben ab.
Unklar ist noch, welche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt das Aus für die Minijobs hätte. Klar ist aber: Ein Nebenjob zur Aufbesserung des Gehalts würde deutlich unattraktiver. Wer bisher neben seinem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen Minijob ausübt, müsste zukünftig in voller Höhe Steuern und Sozialabgaben abführen.
800.000 Minijobber allein im Handel
Den Handel stellen die Pläne der Bundesregierung vor ein Problem: Allein im Einzelhandel arbeiten nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) rund 800.000 Minijobber. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth hält die Abschaffung dieser Beschäftigungsform daher für einen „gefährlichen Irrweg“. Ob und wenn ja wie viele Minijobs in reguläre Stellen umgewandelt werden, bleibt vorerst offen.
Die Rentenkommission empfiehlt der Regierung außerdem, die abschlagsfreie Rente mit 63 abzuschaffen. Weitere Maßnahmen sollen einem frühen Renteneintritt entgegenwirken. So soll etwa die Altersteilzeit erst ab 58 statt ab 55 Jahren möglich sein.
Der vielleicht weitreichendste Vorschlag der Kommission ist die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente als Ergänzung zur heutigen gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahler eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von 2 Prozent mit schrittweiser Einführung. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.