Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die Auswirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhungen untersucht. Dessen Studie zeigt, dass Neueinstellungen deutlich häufiger von der Anhebung betroffen sein werden als bestehende Arbeitsverhältnisse.
Seltenere Einstellungen anstatt von Kündigungen
Die Forscher ermittelten, dass Arbeitgeber rund 13 Prozent der Neueinstellungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb von 13,90 Euro pro Stunde vornehmen. Im Vergleich dazu betrifft die geplante Erhöhung nur etwa 5 Prozent aller bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse.
IAB-Forscher Martin Popp erklärt: „Betriebe passen die Beschäftigung erfahrungsgemäß eher dadurch an, dass sie seltener neu einstellen, statt Kündigungen auszusprechen. Daher ist es besonders wichtig, inwiefern Neueinstellungen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind.“
Gastgewerbe und Landwirtschaft besonders betroffen
Die Studie deckt deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen und Regionen auf. Neueinstellungen in Teilzeit betreffen die Änderungen mit 16,7 Prozent stärker als solche in Vollzeit mit 11,9 Prozent. In Ostdeutschland liegt der Anteil mit 14,7 Prozent über dem Durchschnitt, während er in Westdeutschland mit 12,6 Prozent leicht darunter liegt.
Besonders stark wirkt sich die Mindestlohnerhöhung in bestimmten Branchen aus. In der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gastgewerbe erhalten zum 31. Dezember 2025 mehr als die Hälfte (53,2 Prozent) der neu eingestellten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten einen Stundenlohn unter 13,90 Euro. Auch die Wirtschaftszweige Gastgewerbe und Energieversorgung weisen mit 35,3 Prozent beziehungsweise 24,1 Prozent überdurchschnittlich hohe Anteile auf.
10 Prozent aller Jobs von höherem Lohn berührt
Die kommenden Mindestlohnerhöhungen werden den Niedriglohnsektor spürbar beeinflussen. Nicole Gürtzgen, Leiterin des Forschungsbereichs Arbeitsmarktprozesse und Institutionen am IAB, stellt fest: „Von den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen wird in den kommenden Jahren somit ein spürbarer Einfluss auf die Entlohnung im Niedriglohnbereich ausgehen.“
Insgesamt betrifft die Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 etwa 10 Prozent aller Jobs. Die darauffolgende Anhebung auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027 würde hochgerechnet rund 12 Prozent der Jobs betreffen.
Minijobs spüren Erhöhung am deutlichsten
Beträchtlich irken sich die Mindestlohnerhöhungen auf Minijobs aus. Die Anpassung auf 13,90 Euro würde etwa 39 Prozent der Minijobs betreffen. Im Vergleich dazu liegen die Anteile der betroffenen sozialversicherungspflichtigen Teil- und Vollzeitjobs bei rund 9 Prozent beziehungsweise 3 Prozent.
Die Studie basiert unter anderem auf Daten aus der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Befragung von knapp 16.000 Betrieben in Deutschland, die das Institut seit 1989 jährlich im vierten Quartal durchführt. Zusätzlich verwendeten die Forscher Lohninformationen aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes vom April 2024 und schrieben diese mit Annahmen zum Lohnwachstum fort.