Pfandpflicht Lidl muss Dosen zurücknehmen

Auch der Lebensmitteldiscounter Lidl muss gequetschte oder beschädigte Dosen zurücknehmen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte.

Montag, 24. Juli 2023 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Lidl muss Dosen zurücknehmen
Bildquelle: Getty Images

Geklagt hatte ein Kunde, der flachgedrückte Dosen abgeben wollte und abgewiesen wurde. Im Laden wurde die Vermutung geäußert, der Verbraucher habe die Dosen schon einmal in einem Pfandautomaten abgegeben, weswegen sie so platt seien. Der Kunde beschwerte sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese klagte schließlich vor dem Landgericht Stuttgart und bekam Recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Pfand-Logo sei eindeutig erkennbar gewesen, daher müssten Supermärkte Dosen und Mehrweg-Flaschen auch zurücknehmen, wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind. (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32/22)

Neue Produkte

Viel gelesen in Handel

SDJ 2024 Videos

Weil Branchenbeste mehr erreichen!

Nachhaltigkeit

Handel Management

Ladenreportagen

Personalien Handel

Im Gespräch

Neue Läden

Warenkunden

LP.economy - Internationale Nachrichten