Pfandpflicht Lidl muss Dosen zurücknehmen

Auch der Lebensmitteldiscounter Lidl muss gequetschte oder beschädigte Dosen zurücknehmen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte.

Montag, 24. Juli 2023, 12:27 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Getty Images

Geklagt hatte ein Kunde, der flachgedrückte Dosen abgeben wollte und abgewiesen wurde. Im Laden wurde die Vermutung geäußert, der Verbraucher habe die Dosen schon einmal in einem Pfandautomaten abgegeben, weswegen sie so platt seien. Der Kunde beschwerte sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese klagte schließlich vor dem Landgericht Stuttgart und bekam Recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Pfand-Logo sei eindeutig erkennbar gewesen, daher müssten Supermärkte Dosen und Mehrweg-Flaschen auch zurücknehmen, wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind. (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32/22)

Anzeige

Girocard

Neu: girocard-Zahlung bald auch In-App

Der Handel profitiert von einem neuen digitalen Zahlungskanal für die beliebte Debitkarte – sicher und zu den gewohnt günstigen Konditionen.
Mehr erfahren

Neue Produkte

Weil Branchenbeste mehr erreichen!

Videos vom Supermarkt des Jahres 2026 - Nominierte und Gewinner

Regional-Star 2025 - Die Nominierten