Zwar gebe es dafür eine Zentralstelle beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, sagte die Bundesvorsitzende Birgit Bienzle am Rande der Jahreshauptversammlung des Verbandes der Deutschen Presse-Agentur. Doch sei die praktische Umsetzung mangels bestimmter Rechtsgrundlagen erschwert.
Lebensmittelkontrollen im Online-Handel funktionieren anders als die klassischen Vor-Ort-Kontrollen von Supermärkten, Gaststätten oder Produktionsbetrieben. Für Kontrollen im Internet gehandelter Produkte bestellen und bezahlen die Behörden anonym die Waren, die geprüft werden sollen. Die Internetrecherche sei zeit- und personalaufwendig, so Bienzle. „Das macht man nicht so nebenbei.“