Herkunftsnachweis Berlin will Thekenfleisch kennzeichnen

Die Bundesregierung will die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung bei Fleisch auf unverpackte Ware ausweiten. Derzeit besteht eine solche Pflicht nur bei vorverpacktem Fleisch.

Dienstag, 04. Oktober 2022, 08:27 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Mirco Moskopp

Damit Verbraucher auch bei loser Ware erfahren, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde, bereite das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „einen Legislativvorschlag vor, in dem die bereits geltenden Regeln auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet werden“, sagte eine Ministeriumssprecherin. „Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das in der Fleischtheke angeboten wird, zum Beispiel beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt.“

Derzeit besteht eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung nur bei vorverpacktem Fleisch. Das Ministerium hoffe auf eine europäische Regelung und habe beim letzten EU-Agrar- und Fischereirat Ende September Druck gemacht, dass die Europäische Kommission den angekündigten Entwurf zur Erweiterung der Herkunftskennzeichnung zeitnah vorlege, sagte die Sprecherin.

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