Wenn es Anfechtungsgründe gebe, müsse der Lieferdienst Gorillas die Betriebsratswahl später anfechten, so Richter Michael Ernst. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 3 BVGa 10332/21) Das Unternehmen wollte die vom 22. bis 27. November geplante Wahl mit sofortiger Wirkung stoppen. Es hatte unter anderen argumentiert, dass der Wahlvorstand angesichts von erst kürzlich erfolgten Umstrukturierungen nicht zuständig sei für die Beschäftigten, die zur Wahl aufgerufen seien.
Bei dem Lieferdienst gibt es seit Monaten Streit um die Arbeitsbedingungen. Am Arbeitsgericht Berlin sind nach Angaben einer Sprecherin Dutzende Verfahren anhängig.