Das Bundesverwaltungsgericht entschied bereits am 6. März, eine Revision der Erben gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Fall Aldi nicht zuzulassen, wie eine Justizsprecherin mitteilte. Das Urteil, in dem der Einfluss der Familie auf den Discounter beschränkt wurde, sei damit rechtskräftig.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.
Das Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember 2017 eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkte.