Vegetarische und vegane Alternativen Was ist da drin? - Was ist da drin ?: Teil 4

Vegetarische und vegane Alternativen zu Wurst, Schnitzel oder Käse haben sich für Handel und Industrie zu einer beliebten Spielwiese entwickelt. Durch Deklarationsprobleme und kritische Test-Ergebnisse sind nun erste Wolken am Himmel aufgezogen. Wie der Markt reagiert.

Freitag, 21. Oktober 2016 - Sortimente
Bettina Röttig
Artikelbild Was ist da drin? - Was ist da drin ?: Teil 4
Bildquelle: Carsten Hoppen, Mirco Moskopp

Snacks und Kinderprodukte
Für ein wachsendes Angebot in den TK-Truhen sorgen gleich mehrere Anbieter wie LikeMeat, die Rügenwalder Mühle und Wiesenhof. So hat Schnefrost erfolgreich vegetarische Gemüse-Fertiggerichte auf den Markt gebracht: „Rund ein Jahr nach Markteinführung unserer vegetarischen Marke Avita im LEH haben wir einen fast flächendeckenden Listungsstand erreicht“, sagt Gesamtvertriebsleiter Torsten Neumann. Das Unternehmen sieht sich mit seinen Produkten auf Gemüsebasis perfekt aufgestellt. 45,6 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren konsumieren grundsätzlich vegetarische Fertigprodukte, ergab eine Untersuchung von TNS Infratest im Auftrag von Schne-frost. Fleischimitate, z. B. aus Eiweiß, werden demnach nur von 5,7 Prozent der Befragten bevorzugt. Mit 39,9 Prozent zieht die Mehrzahl der befragten Verbraucher Produkte auf reiner Gemüsebasis vor. Der TK-Spezialist erklärt das Ergebnis mit der großen Zahl der Flexitarier, die den Markt dominierten und sich ergänzend natürliche Gemüse-Spezialitäten wünschten.

Geflügel-Spezialist und Neu-Veggie-Produzent Wiesenhof sieht vor allem in der wachsenden Kategorie der Snacks wie Schnitzel und Nuggets in TK sowie im gekühlten Bereich Wachstumspotenzial, Veggie-Wurst stagniere schon wieder. Marketing-Chef Stryck erkennt aktuell ein Abflachen des Wachstums im Gesamtmarkt für Veggie-Produkte. „Dadurch steigt der Wettbewerbsdruck um Marktanteile unter den Veggie-Anbietern“, erklärt er. Zudem treten vermehrt Handelsmarken in den Veggie-Markt. Mit den rein veganen Produktvarianten unter Wiesenhof Veggie sei das Unternehmen jedoch gut aufgestellt, um im Wettbewerbsumfeld und im kritischen Diskurs um die Herkunft der Hühnerei-Basis vieler vegetarischer Produkte zu punkten.

Das Segment der Kinderprodukte ist für die Privatfleischerei Reinert vielversprechend. Der Anteil der Vegetarier unter 14 Jahren liege laut Schätzungen des Deutschen Vegetarierbundes bei Jungen um die 5 Prozent und bei Mädchen bei ca. 15 Prozent (Stand 2015). Somit sei der Bedarf für vegetarische Produkte, die speziell auf Kinder ausgerichtet sind und ihre Ernährung sinnvoll ergänzen, hoch und das Potenzial des Marktes noch lange nicht ausgeschöpft. Die Westfalen haben im Spätsommer unter der neuen vegetarischen Bärchen-Range vegetarische Mortadella, Schnitzel und Nuggets auf Basis von Sojaprotein in die Kühlregale gebracht. „Wir verfügen aktuell über eine breite, nationale Distribution mit den neuen Bärchen-Produkten, welche wir natürlich weiter ausbauen. Dabei steigt die Rotation kontinuierlich an, heißt es aus dem Unternehmen.

Vegane Leberwurst?
Tipps fürs Etikett Es wäre so einfach, wenn auf dem Etikett wie geplant „Vegane Pfälzer Leberwurst“ stehen könnte. Doch das hat die Anwaltskanzlei Krell, Weyland, Grube auf Anfrage des Herstellers Cornelius ausgeschlossen. Die Gründe treffen auch auf diverse andere vegane Fleisch-Alternativ- Artikel zu. Hersteller sollten wissen: Formulierungen wie „Vegane Pfälzer Leberwurst“ sind Fantasiebezeichnungen, die zwar der Wiedererkennbarkeit des Produkts dienen, aber keine Lebensmittelbezeichnung im Sinne der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Art. 17) darstellen und keine oder nur rudimentäre Rückschlüsse auf das Lebensmittel zulassen. Fantasiebezeichnungen sind freiwillige Angaben, die allerdings den Maßgaben des Art. 7 Absatz 1 und 2 der LMIV genügen müssen. Eine gesetzliche Pflichtabgabe beschreibt Art. 17 LMIV. Da für vegetarische und vegane Fleisch- Alternativ- Produkte keine in Rechtsvorschriften festgelegten Bezeichnungen existieren, müssen sie eine beschreibende Bezeichnung tragen, die die wertgebenden und geschmacksbestimmenden Bestandteile enthält sowie gegebenenfalls Hinweise auf die Verwendung des Erzeugnisses. Dabei sind einzelne Überwachungsbehörden der Auffassung, dass ein Bezug zu einer Tierart oder Tierteil unzulässig ist. „Vegane Pfälzer Leberwurst“ stellt auf ein Organ (Tierteil) ab und somit ein Beanstandungsrisiko dar. Statt „Leberwurst“ könnte die Angabe „Streichwurst“, „Streich“ oder „Lewu“ lauten, empfehlen die Juristen. Eine beschreibende Bezeichnung könnte lauten: „Veganer Brotaufstrich aus Kidneybohnen und Tofu nach Art einer Pfälzer Leberwurst gewürzt“. Zudem wird empfohlen, die ergänzende Angabe „rein pflanzlich“ nicht zu verwenden, da das Produkt Salz, Kaliumjodat sowie Rauch enthält und es sich bei den verwendeten Kidneybohnen um ein zusammengesetztes Lebensmittel handelt, das sich in einer Lake befindet (vgl. Verarbeitungshilfsstoffe, Zusatzstoffe, Quasi-Verarbeitungshilfsstoffe). Generell gilt: Im Hauptsichtfeld des Etiketts ist das vegetarische oder vegane Produkt deutlich sichtbar als solches zu bezeichnen. Die Zutat, die den Bestandteil tierischer Herkunft ersetzt, muss genannt werden und in ausreichender Größe abgebildet sein.

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