Der schleswig-holsteinische Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten einstimmig an den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss überwiesen. Das Gesetz soll Kleinstsupermärkten ohne Personal ermöglichen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums soll die Regelung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 umgesetzt werden.
Madsen: Gesetzesnovelle ein Kompromiss
Künftig sollen Supermärkte mit bis zu 350 Quadratmeter Verkaufsfläche an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, wenn sie sich in Gemeinden mit maximal 2.500 Einwohnern befinden. Voraussetzung ist, dass kein Verkaufspersonal an Sonn- und Feiertagen eingesetzt wird, wie Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen im Landtag in Kiel erklärte. „Denn nicht jeder hat eine eigene Kuh oder eine Tankstelle um die Ecke“, so der CDU-Politiker.
Das Gesetz zielt darauf ab, den ländlichen Raum attraktiver zu machen und die Daseinsvorsorge zu garantieren. Madsen begründete die Novelle mit wirtschaftlichen Herausforderungen für Supermärkte in dünn besiedelten Regionen. „Wenn Supermärkte sonntags nicht personalfrei öffnen dürfen, macht dies ihr Überleben in dünn besiedelten Regionen wirtschaftlich noch schwieriger – auch wegen des Fachkräftemangels“, sagte der Minister.
Der Wirtschaftsminister bezeichnete die Gesetzesnovelle als Kompromiss. Viele Menschen wünschten sich sonntägliche Einkaufsmöglichkeiten; ein Teil der Gesellschaft sehe dies aber kritisch. Die Sonn- und Feiertagsruhe sowie der Arbeitnehmerschutz hätten einen hohen Stellenwert, betonte Madsen.
