Lebensmittelhandel Wie geht es weiter mit der Maskenpflicht?

In Sachsen ist die Maskenpflicht im Lebensmittel-Einzelhandel gelockert. In Niedersachsen entfällt die Pflicht auf Wochenmärkten und Einzelhandelsparkplätzen.

Freitag, 16. Juli 2021 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Wenn die Zahl neuer Corona-Fälle pro 100 000 Einwohnern und sieben Tagen unter 10 liegt - wie derzeit in allen Städten und Landkreisen - und der Mindestabstand eingehalten wird, muss beim Einkaufen in Supermärkten und anderen Geschäften keine Maske mehr getragen werden. Der Freistaat hat dafür seine Corona-Schutzverordnung angepasst. Die Regeln sind vorerst bis zum 28. Juli befristet, eine Verlängerung ist wahrscheinlich. In Krankenhäusern,  Pflegeheimen sowie bei körpernahen Dienstleistungen - etwa beim Friseur - bleibt der Mund-Nasen-Schutz aber weiterhin Pflicht.

Zugleich gelten ab Freitag neue Regeln für Großveranstaltungen: Liegt die Inzidenz unter 35, sind bis zu 25 000 Menschen unter Auflagen bei Kulturveranstaltungen oder im Stadion erlaubt. Allerdings gilt zugleich, dass die Veranstaltungsorte nur zur Hälfte ausgelastet sein dürfen. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt erlauben - bei entsprechendem Hygienekonzept. Bei Großveranstaltungen müssen Besucher einen Negativtest vorweisen, geimpft oder genesen sein.

 

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