Vaping Geschäfte dürfen öffnen

Das Verwaltungsgericht in München hat vor wenigen Tagen per einstweiliger Anordnung entschieden, dass „Einzelhandelsgeschäfte mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu den sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“ gehörten und somit auch während des geltenden Lockdowns zur Öffnung befugt seien.

Freitag, 15. Januar 2021 -
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Geschäfte dürfen öffnen
Bildquelle: Getty Images

Geklagt hatte iSmoke-Smart, Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Frank Hackeschmidt, BfTG-Vorstandsmitglied und einer der Geschäftsführer von iSmokeSmart, erklärte dazu: „Endlich hat das Gericht auf führende Suchtforscher gehört und eingesehen, dass der Bedarf an Vaping-Produkten nur über den Fachhandel gedeckt werden kann.“

Anzeige

girocard

Gewusst wie: Bei Kartenzahlungen sparen

„Mit Karte, bitte!“  Mit dem Trend zur Kartenzahlung steigen die Transaktionskosten. Wie kann der Handel sparen? Eine Studie klärt auf.

Mehr erfahren

Weil Branchenbeste mehr erreichen!

Neue Produkte

Videos vom Käse-Star 2024

Videos vom Supermarkt des Jahres 2024