Vaping Geschäfte dürfen öffnen

Das Verwaltungsgericht in München hat vor wenigen Tagen per einstweiliger Anordnung entschieden, dass „Einzelhandelsgeschäfte mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu den sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“ gehörten und somit auch während des geltenden Lockdowns zur Öffnung befugt seien.

Freitag, 15. Januar 2021, 08:15 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Getty Images

Geklagt hatte iSmoke-Smart, Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Frank Hackeschmidt, BfTG-Vorstandsmitglied und einer der Geschäftsführer von iSmokeSmart, erklärte dazu: „Endlich hat das Gericht auf führende Suchtforscher gehört und eingesehen, dass der Bedarf an Vaping-Produkten nur über den Fachhandel gedeckt werden kann.“

Anzeige

Girocard

Neu: girocard-Zahlung bald auch In-App

Der Handel profitiert von einem neuen digitalen Zahlungskanal für die beliebte Debitkarte – sicher und zu den gewohnt günstigen Konditionen.
Mehr erfahren

Neue Produkte

Weil Branchenbeste mehr erreichen!

Videos vom Supermarkt des Jahres 2026 - Nominierte und Gewinner

Regional-Star 2025 - Die Nominierten