Rewe Group Aggressives Werben um Kaiser’s Tengelmann

Die Rewe Group geht bei ihrem Kampf um Kaiser’s Tengelmann in die Offensive. In einer einseitigen Anzeige in der „Bild“-Zeitung veröffentlichen die Kölner am heutigen Donnerstag nicht nur einen von Rewe-Chef Alain Caparros (Bild) und dem gesamten Vorstand unterzeichneten offenen Brief an Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub. Den „Freunden des Handels“ wird zudem erklärt, dass eine Übernahme durch die Edeka der Rewe zufolge „zulasten des Wettbewerbs im LEH und damit letztlich zulasten der Kunden und Lieferanten“ gehe.

Donnerstag, 09. Juli 2015 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS
Artikelbild Aggressives Werben um Kaiser’s Tengelmann
Bildquelle: LP-Archiv

Rewe bietet sich offensiv als alternativer Käufer und bessere Alternative an und nennt eine vollständige Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch die Kölner „kartellrechtlich machbar“. Fett gedruckt liefert der Vorstand vier Garantien, sollte die Rewe Group doch noch zum Zuge kommen: 1. die Sicherung aller Arbeitsplätze, auch in der Logistik, den Lagern und der Verwaltung; 2. Tarifbindung für alle Mitarbeiter; 3. Flächendeckende Mitbestimmung durch Betriebsräte und 4. Keine einzige Marktprivatisierung und keine Umstellung auf Discount mit dadurch verbundenem Arbeitsplatzabbau. Die Argumentation von Edeka, dass Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann verloren gingen, wenn Edeka die Filialen nicht übernehmen dürfe, bezeichnen die Rewe-Vorstände dagegen als „falsches Spiel“. Vielmehr hätten die beiden Unternehmen laut Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes den Abbau von tausenden Arbeitsplätzen bei Kaiser’s Tengelmann noch vor Abschluss der Übernahme vereinbart.

Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub wertete die Anzeigen in der Tageszeitung als "unseriös". "So ein Zufall, dass gerade heute am Tage unserer Bilanz-Pressekonferenz diese Anzeige erscheint", so Haub ironisch. Leider sei ja die Untersagungserklärung des Kartellamts auch nach drei inzwischen vergangenen Monaten noch nicht veröffentlicht, sonst könnte jeder nachlesen, dass an über 70 Textstellen nicht von Edeka, sondern immer von Edeka/Rewe die Rede sei. Abgesehen davon habe er mit Edeka verhandelt und halte von Parallelverhandlungen nichts. Sein Ziel sei, vor allem wegen der Mitarbeiter, der Komplettverkauf von Kaiser's Tengelmann. Für den Fall eines Scheiterns der Übernahme durch Edeka könnten 8.500 Menschen ohne Not ihre Arbeitsplätze verlieren, so der Tengelmann-Chef weiter. 

Nachdem die Pläne von Edeka zur Übernahme der Märkte im April vom Bundeskartellamt untersagt worden waren, hatte das Unternehmen einen Antrag auf eine sogenannte Ministererlaubnis gestellt. Mit einer Entscheidung in dem noch offenen Verfahren werde Ende August bzw. Anfang September gerechnet. Mit einer solchen Genehmigung des Wirtschaftsministers könnte das Veto der Wettbewerbshüter ausgehebelt werden. Ein Beschreiten des weiteren Rechtswegs schloss der Tengelmann-Chef im Fall einer Niederlage aus. "Ich glaube nicht, dass wir einen dreijährigen Rechtsstreit  durchhalten können", sagte er.

Kommt die Ministererlaubnis nicht, werde Kaiser's Tengelmann zerschlagen und in Einzelpaketen verkauft. "Die grundsätzliche Entscheidung, dass wir uns vom Supermarktgeschäft trennen, ist gefallen, im Kreise der Familie und schon vor knapp zwei Jahren. Daran führt kein Weg mehr vorbei." Der Tengelmann-Chef bezifferte die in den vergangenen 15 Jahren durch die Supermarktkette aufgelaufenen Verluste bei dem Familienunternehmen auf mehr als 500 Mio. Euro, davon alleine über 40 Mio. Euro im Bilanzjahr 2014. Man habe in den vergangenen Jahren einiges versucht, um wieder rentabel zu werden, aber angesichts eines Marktanteils von 0,6 Prozent und ob der Tatsache, dass es im LEH in Deutschland wegen der geringen Margen auf gute Einkaufspreise entscheidend ankomme, gebe es für Kaiser's Tengelmann  keine Chance mehr, spätestens seit dem Unternehmen 2008 die angestrebte Einkaufskooperation mit dem Edeka-Verbund untersagt worden sei. Wegen dieser Entscheidung ist Kaiser's Tengelmann vor das Oberlandesgericht gezogen. Sollte das Unternehmen dort Recht bekommen, würden Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

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