Die novellierte verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung kommt später als geplant. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben beschlossen, das Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) erneut zu verschieben. Statt zum Jahreswechsel soll die Kennzeichnung nun erst zum 1. Oktober 2027 starten und zum 1. Januar 2028 verbindlich werden. Das haben die zuständigen Berichterstatter Christoph Frauenpreiß und Jens Behrens am Donnerstag gegenüber top agrar bestätigt. Das Fachmedium für die Landwirtschaft ist ein Schwestertitel der Lebensmittel Praxis.
„Uns ist wichtig, dass wir nicht auf halbem Weg stehenbleiben“, erklärte Frauenpreiß. Die EU-Kommission warte im laufenden Dialog auf eine Antwort. Die zusätzliche Zeit und externe Expertise sollten nun genutzt werden, um die offenen Fragen zu klären.
Zentraler Hinderungsgrund sind offene Fragen im laufenden Notifizierungsverfahren. Die EU-Kommission und mehrere Mitgliedstaaten hatten Nachbesserungen bei der Kennzeichnung von Importfleisch verlangt. „Leider geht die EU-Kommission noch nicht mit allen Formulierungen im Gesetzentwurf mit“, sagte Behrens. Gemeinsam mit den beteiligten Verbänden solle deshalb sichergestellt werden, dass alle notwendigen Regelungen EU-rechtskonform ausformuliert werden.
Im Mittelpunkt steht dabei, wie Fleisch aus anderen EU-Staaten und aus Drittländern in das deutsche System einbezogen wird. Eine Kennzeichnung, die in der Praxis vor allem deutsche Erzeuger erfasst, könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Gleichzeitig muss die Regelung für Handel, Verarbeiter und Gastronomie praktikabel und kontrollierbar bleiben.
Externe Gutachter sollen Formulierungen erarbeiten
Die Koalition will die Autoren des Gutachtens „Gutachterliche Stellungnahme zur Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung“ vom 6. Mai 2026 einbinden. Zöllmer, Martinez, Spiller und Grethe sollen konkrete Formulierungsvorschläge für Änderungen am Gesetzentwurf und an den Begleitschreiben erarbeiten.
Auch Wirtschafts-, Tierschutz-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbände sowie Rechtswissenschaftler waren nach Angaben der Abgeordneten in die bisherigen Beratungen einbezogen. Viele ihrer Vorschläge seien bereits in den Gesetzgebungsprozess eingeflossen.
Frauenpreiß zufolge hat die jüngste Videoschalte gezeigt, dass es grundsätzlich breiten Rückhalt für das weitere Vorgehen gibt. Voraussetzung sei allerdings eine klare Perspektive und ein nachvollziehbarer Weg zur Umsetzung.
Branche wartet weiter auf Planungssicherheit
Für Landwirte, Schlachtunternehmen, Lebensmittelhersteller, Handel und Gastronomie bedeutet die Verschiebung zunächst mehr Vorbereitungszeit. Zugleich bleibt die Planungssicherheit begrenzt.
Offen sind insbesondere:
- die endgültige Kennzeichnung von Importfleisch,
- die europarechtliche Bewertung zentraler Formulierungen,
- die Anforderungen an Lieferketten und Verpackungen,
- die Umsetzung in Handel und Außer-Haus-Verpflegung,
- sowie ein belastbarer Fahrplan bis zum Start.
Betriebe, die in höhere Haltungsstufen, mehr Platz oder Außenklimaställe investiert haben, müssen damit weiter auf eine verbindliche Marktkennzeichnung warten. Ihre Mehrleistungen bleiben für Verbraucher vorerst nur eingeschränkt sichtbar.
Behrens verteidigte die Verschiebung auf den 1. Oktober 2027: „Auch wenn es kritische Stimmen geben wird, die keine Verschiebung oder auch gar kein Gesetz wollen, sind wir dem Ziel schon jetzt nähergekommen als je zuvor.“
Frauenpreiß kündigte an, dass jeder weitere Schritt im Einvernehmen mit dem BMLEH erfolgen werde. Das Ministerium sei bereit, zusätzliche Expertise externer Wissenschaftler für den weiteren Notifizierungsprozess anzunehmen.
Greenpeace kritisiert erneute Verzögerung
Greenpeace wertet die Verschiebung als Fortsetzung der politischen Hängepartie. Agrarexperte Matthias Lambrecht erklärte, die Verzögerung schade Verbrauchern, Landwirten, Handel und Verarbeitern gleichermaßen.
Verbraucher wollten seit Jahren wissen, aus welcher Haltung das Fleisch stamme. Bäuerinnen und Bauern, die in bessere Ställe investiert hätten, könnten ihre Leistungen weiterhin nicht angemessen am Markt herausstellen. Handel und Verarbeiter wüssten zudem nicht, worauf sie Verpackungen, Verträge und Lieferketten einstellen sollten. Greenpeace fordert deshalb einen verbindlichen Zeitplan und konkrete Änderungsvorschläge unter Einbindung von Experten. Die Einwände der EU-Kommission müssten zügig berücksichtigt werden, damit das Gesetz tatsächlich in Kraft treten könne.
BUND: Armutszeugnis für das BMLEH
Der Vorsitzende des Naturschutzverbands BUND, Olaf Bandt, spricht von einem „Armutszeugnis für das Bundeslandwirtschaftsministerium“. Wieder sei es dem Ministerium nicht gelungen, ein Gesetz vorzulegen, das sowohl die Transparenz bei tierischen Produkten für Verbraucher erhöht als auch rechtskonform ist. Dabei seien die juristischen Hürden längst bekannt gewesen und hätten vermieden werden können.
Umso wichtiger ist es laut Bandt, dass die Kennzeichnung spätestens ab Oktober 2027 tatsächlich in Kraft tritt und gleichzeitig auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet wird. Weitere notwendige Erweiterungen der Kennzeichnungspflicht, etwa auf zusätzliche Tierarten und ausländische Ware, müssten folgen, sobald rechtssichere Lösungen dafür erarbeitet sind.
Albert-Schweitzer-Stiftung sieht Verschiebung positiv
Die Albert-Schweitzer-Stiftung begrüßt die Entscheidung für einen späteren Markteintritt hingegen und fordert nun einen verbindlichen Zeitplan. Besonders wichtig seien die Einbeziehung von Importfleisch sowie die Kennzeichnungspflicht für Restaurants und Kantinen.
Christian Rehmer sieht in der Einigung ein klares Bekenntnis zur Weiterentwicklung der staatlichen Kennzeichnung. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer müsse den Gesetzgebungsprozess nun zügig einleiten und die offenen Fragen aus dem EU-Notifizierungsverfahren klären. Eine verlässliche Kennzeichnung sei neben Förderungen und vereinfachten Baugenehmigungen ein wichtiger Baustein für mehr Tierwohl und informierte Kaufentscheidungen.