Die schwarz-rote Koalition hat sich auf die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke geeinigt. Wie aus dem Bundesfinanzministerium verlautete, soll das Kabinett die entsprechende Vorlage am heutigen Mittwoch, 14. Oktober, beschließen. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland über die Einigung berichtet.
Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 in zwei Stufen erhoben werden. Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter sollen demnach mit 26 Cent besteuert werden. Ab einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter steigt der Satz auf 32 Cent. Hersteller, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren, sollen laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ von der Steuer ausgenommen sein.
Die Bundesregierung rechnet den Angaben zufolge mit Einnahmen von rund 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will mit der Steuer nicht nur den Bundeshaushalt stärken, sondern auch Getränkehersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. „Die Bundesregierung hat sich auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer geeinigt“, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium.
Kanzleramt stoppte Klingbeils Pläne zunächst
Der Einigung ging ein längerer Streit innerhalb der Koalition voraus. Das Kanzleramt hatte die Pläne Klingbeils Anfang Oktober zunächst gestoppt. In Regierungskreisen hieß es, sein Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form nicht mehrheitsfähig.
Auch aus den Bundesländern kam Widerstand. Wenige Tage vor der Einigung hatten sich die neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Ländern in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz gegen die Steuer ausgesprochen. Eine Zuckersteuer setze auf staatliche Lenkung und belaste den Kauf bestimmter Lebensmittel unnötigerweise zusätzlich, kritisierten die Ressortchefs.
Für den Lebensmittelhandel und die Getränkehersteller bedeutet die neue Abgabe eine erhebliche Veränderung: Insbesondere bei Softdrinks und Limonaden dürften sich die Preise spürbar erhöhen – es sei denn, die Hersteller reformulieren ihre Rezepturen und senken den Zuckergehalt unter die Schwellenwerte.