Greenwashing-Vorwurf Gericht verbietet Netto Werbung für Joghurt

Das Landgericht Amberg untersagt Netto die Bewerbung eines Joghurts mit dem Slogan „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt. Das Gericht stellte fest, dass der bloße Verzicht auf Gentechnik nicht ausreicht, um von umweltschonendem Anbau zu sprechen.

Donnerstag, 13. August 2026, 15:45 Uhr
Manuel Glasfort
Das Landgericht Amberg in Bayern hat Netto die Bewerbung des Produkts mit dem Slogan „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ untersagt. (Symbolfoto) Bildquelle: Getty Images

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Edeka-Discounter Netto wegen irreführender Werbung für einen Joghurt vor Gericht gestoppt. Das Landgericht Amberg in Bayern untersagte Netto die Bewerbung des Produkts mit dem Slogan „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“, wie die Umweltorganisation mitteilte. Das Gericht stellte fest, dass die Werbung den Eindruck erwecke, das Futter sei unter besonders ökologischen Gesichtspunkten hergestellt worden, was nicht der Fall sei. Der Discounter selbst wollte den Vorgang auf Anfrage der Lebensmittel Praxis nicht kommentieren.

Netto Marken-Discount hatte mit dem Slogan geworben und damit aus Sicht der DUH suggeriert, das Futter für die Kühe werde umweltschonend produziert. Laut dem Urteil des Landgerichts Amberg reicht der bloße Verzicht auf Gentechnik nicht aus, um diese Behauptung zu rechtfertigen. Der Verzicht auf Gentechnik entspreche ohnehin im Wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben, heißt es in den Urteilsgründen. Zudem kam nach eigenen Angaben von Netto auch Futter zum Einsatz, das nicht auf eigenen Flächen produziert wurde und somit nicht unter dem Aspekt der Regionalität und kurzen Transportwege als nachhaltig zu beschreiben sei. 

Deutsche Umwelthilfe wirft Netto dreistes Greenwashing vor

Das Gericht führte laut DUH weiter aus, die Aussage „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ erwecke beim Verbraucher die Erwartung, die Produktion des Futters genüge erhöhten ökologischen Anforderungen. Dies betreffe etwa das Saatgut, die Art und Weise des Anbaus, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Düngemitteln, die Bewässerung und die Regionalität der Weiterverarbeitung. Diesen Anforderungen werde das von Netto verwendete Futter ersichtlich nicht gerecht.

„Die Werbung des Discounters Netto für seinen Joghurt ist ein Paradebeispiel für dreistes Greenwashing“, zitierte die Deutsche Umwelthilfe ihren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in der Mitteilung. Wesentliche Hebel für die Reduzierung negativer Umweltauswirkungen im Anbau wie der Pestizideinsatz und die Art der Bodenbewirtschaftung blieben von Netto unberührt. „Mit einer grün angemalten Kuh treibt der Konzern die Sache noch auf die Spitze und unterschlägt die massive Klimaschädlichkeit der Massentierhaltung“, so Resch weiter.

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