Rabatt-Programm Gericht weist Klage gegen Lidl-Plus-App ab

Die Verbraucherzentrale Bundesverband wollte Lidl die Rabattierung über die Lidl-Plus-App verbieten lassen. Das Oberlandesgericht Brandenburg erklärte sich jedoch für nicht zuständig. Auch ähnliche Klagen gegen Netto und Penny scheiterten bislang.

Dienstag, 29. September 2026, 11:07 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Der Discounter Lidl setzt stark auf seine Loyalty-App Lidl Plus. Kunden, die sie nutzen, erhalten Rabatte. Das ärgert die Verbraucherzentrale, doch ihre Klage hat das Oberlandesgericht Brandenburg nun mangels Zuständigkeit abgewiesen. Bildquelle: Lidl UK

Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel hat eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Discounter Lidl abgewiesen. Die Verbraucherschützer hatten gefordert, dass Lidl die Rabattierung über seine Lidl-Plus-App unterbindet. Das Gericht erklärte sich jedoch für sachlich nicht zuständig.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in den Rabatt-Apps von Lebensmittelhändlern eine Diskriminierung bestimmter Kundengruppen. Die Rabatte verstießen aus Sicht der Verbraucherschützer gegen das Gebot der Gleichbehandlung und benachteiligten ältere, behinderte oder jüngere Menschen. Bei ihrer Klage beriefen sich die Verbraucherschützer auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Das Gericht machte jedoch deutlich, dass die herangezogene Gesetzespassage nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet sei. Die Sache gehöre deshalb in erster Instanz nicht vor das Oberlandesgericht, sondern vor die Landgerichte, erklärte der Richter. Das Oberlandesgericht ist zwar grundsätzlich für Verbraucherschutzfragen zuständig – die Klage stützte sich aber auf ein anderes Rechtsgebiet.

Verbraucherzentrale klagt auch gegen Netto und Penny

Die Verbraucherzentrale Bundesverband ging zuletzt in ähnlichen Verfahren auch gegen die Discounter Netto und Penny vor. Diese Klagen scheiterten unter anderem wegen fehlender Belege. Die Urteile sind bislang nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen. Der Bundesgerichtshof muss sich nun mit dem Thema befassen, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Lidl verteidigte die App. „Die kostenlose Lidl Plus-App ist ein freiwilliges, zusätzliches Angebot, mit dem unsere Kunden über die regulären Filialpreise hinaus von weiteren Preisvorteilen und digitalen Services profitieren können“, sagte ein Sprecher. Für Händler sind solche Apps ein Instrument, um Kundendaten zu gewinnen und das Kaufverhalten zu analysieren. Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile, die Händler gewinnen im Gegenzug Daten, mit denen sie Zielgruppen gezielter ansprechen und Kaufentscheidungen beeinflussen können.

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