Kükentötungsverbot Handel erhöht den Druck

Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft, im Interview über das Verbot des Tötens von Hahnenküken.

Freitag, 11. Februar 2022 - Fleisch
Jens Hertling
Artikelbild Handel erhöht den Druck
Bildquelle: ZDG

Küken dürfen ab dem 1.1.2022 nicht mehr getötet werden. Können Sie das kurz kommentieren?
Ethisch ist das ein Fortschritt, den wir auch als die deutsche Geflügelwirtschaft begrüßen. In der Umsetzung sehen wir dies aber als einen Schnellschuss. Wir wollten eine europäische Lösung und keine rein Deutsche.

Setzt dieser Zeitplan die Geflügelbranche unter Druck?
Das Gesetz zum Verbot ist zum 1.1.2022 in Kraft getreten. Wir mussten uns sehr schnell vorbereiten. Die beiden Lösungswege, die sich anbieten, um das Gesetz zu vollziehen, konnten wir nicht so sorgfältig vorbereiten, wie es nötig gewesen wäre.

Was sind die Probleme?
Zunächst zu den Selektionsverfahren zur Geschlechtsbestimmung. Entscheidend für uns ist die Praxistauglichkeit. Wichtig ist, dass ein Verfahren entwickelt wird, dass einen hohen Durchsatz ermöglicht, eine hohe Treffsicherheit garantiert und mit dem das Geschlecht zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der Brut bestimmt werden kann. Ideal wäre ein Verfahren, dass das Geschlecht schon vor der Brut erkennt. Aber davon ist die gegenwärtige Forschung noch weit entfernt. Beim zweiten Lösungsansatz – der Bruderhaltung hatten wir aus dem Stand nicht die notwendige Stallkapazität. Neue Ställe werden in der Regel nicht oder schwer genehmigt und alle Ställe werden von den Baubehörden nicht ohne weiteres umgewidmet, so dass wir auch auf ausländische Kapazitäten ausweichen mussten.

Erhöht der LEH den Druck noch?
Der LEH ist sehr stark eingestiegen auf Eier aus kükenfreier Tötung-Liederkette. (OKT). Die meisten Supermarktketten haben tatsächlich bereits zum Jahreswechsel ihr Sortiment umgestellt. Meistens allerdings nur bei frischen Eiern. Eier in verarbeiteten Produkten kommen in vielen Fällen aus dem Ausland und werden weiter „mit Kükentöten“ produziert. Wir haben auch mit dem LEH über den Kostendruck gesprochen und wollten vom LEH eine Kostenbeteiligung in Form einer Branchenvereinbarung haben. Hier ist es leider nicht zur Unterschrift gekommen. Mein Fazit lautet hier: Der Druck ist hoch, die Kostenbeteiligung ist nicht ausreichend.

Welche Wettbewerbsnachteile entstehen für die heimische Geflügelwirtschaft?
Im Rahmen des freien Warenverkehrs innerhalb der EU bringt das Gesetz deutliche Wettbewerbsnachteile für die heimische Geflügelwirtschaft mit sich. Die Wettbewerbsnachteile für die heimischen Brütereien sind jetzt und in den nächsten Jahren enorm. Das Gesetz schränkt die deutschen Brütereien wirtschaftlich immens ein, weil alle derzeit verfügbaren Alternativverfahren und Lösungsansätze unverhältnismäßig hohe Kosten mit sich bringen, die mit den derzeitigen Erlösen im Eierhandel nicht zu decken sind. Zugleich stehen die deutschen Brütereien im Wettbewerb mit Brütereien aus dem EU-Ausland, die weiter ganz legal ohne diese Einschränkung produzieren können und dadurch einen klaren Wettbewerbsvorteil genießen.

Welche Folgen hat das für kleinere Brütereien?
Wir schätzen die Lage besonders für kleinere Brütereien ernst ein. Das kann und wird für viele das Aus bedeuten, weil sich die wirtschaftliche Situation in absehbarer Zeit so sehr zuspitzt, dass sie dem Wettbewerbsdruck nicht mehr Stand halten können. Ich kenne schon Brütereien, die ausgestiegen sind.

Geht der Ausstieg aus dem Kükentöten zu schnell?
Der Verband hatte die damalige Bundesregierung um eine Verschiebung gebeten, da die meisten Selektionsmethoden noch nicht marktreif sind und sich noch in der Testphase befinden. Wenn eine Methode bei einem einzelnen Ei funktioniert, heißt das nämlich noch nicht, dass sie in der Praxis bei Millionen Eiern funktioniert. Wir mussten also zunächst die Praxisreife sowohl bei den sprektoskopischen als auch bei den endokronologischen Verfahren erreichen. Für die Bruderhahnmast standen und stehen im Inland nicht genug Stallplätze zur Verfügung.

Warum sind die deutschen Erzeuger skeptisch, ob sie zum Stichtag 31.12.2023 Vollzug vermelden können?
Besonders kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang die Vorgabe, bis Ende 2023 den Brutvorgang nur noch bis zum 6. Bruttag beenden zu dürfen. Aktuell gibt es kein einziges praxisreifes Verfahren, mit dem die Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 7. Bruttag möglich ist. Uns fehlen gesicherte Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung, ob es bis Ende 2023 überhaupt gelingen kann, geeignete praxisreife Verfahren auf den Markt zu bringen, die notwendige große Zahl an Geschlechtsbestimmungen vornehmen zu können.

Sind Bruderhähne die bessere Alternative?
Die Bruderhähne brauchen mehr als die doppelte Futtermenge. Wir reden von Aufzugskosten von 3,80 bis 4 Euro, bis ein Bruderhahn schlachtreif ist. Und dann haben wir am Markt immer noch keinen Erlös. Sie haben etwas gröberes dunkleres Fleisch, was der Verbraucher in Mengen nicht akzeptiert, sondern nur in kleinen Nischenmengen zurzeit. Da muss auch eine Umgewöhnung stattfinden. Aber ich glaube, das braucht auch einen Prozess. Ich wäre sehr dafür, dass das Zwei-Nutzungs-Huhn langfristig mehr Raum greift am Markt, aber im Moment ist das leider nicht der Fall.

Wie denken Sie über die Zukunft?
Ich glaube, wir werden für die Zukunft beide Lösungswege haben. Die Brudermast wird für die Biolegehennen der Lösungsweg sein, die das Töten von Embryonen grundsätzlich ablehnen. Wenn wir die Geschlechtsbestimmung als zweiten praktikablen Lösungsbeitrag sehen, müssen wir die Eier nicht ausbrüten und die männlichen Küken nicht mehr töten. Das ist ja das Ziel, das wir alle gemeinsam verfolgen und nach Möglichkeit bald ein Verfahren in der Praxis haben, dass sehr früh, am besten vor Brutbeginn, das Geschlecht bestimmt. Dann kann die Geschlechtsbestimmung die entscheidende Lösung werden und wir können damit auch in der Welt Vorreiter sein.

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