Fleisch, Wurst und Geflügel Angst um die Zukunft

Die Bundesregierung bereitet mit ihrem neuen Gesetzesvorhaben für mehr Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft eine empfindliche Beschränkung arbeitsteiligen Wirtschaftens vor – die Firmen sind beunruhigt.

Freitag, 23. Oktober 2020 - Fleisch
Jens Hertling
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Bildquelle: Getty Images

Mittelständische Firmen der Fleischwirtschaft haben angesichts des geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetzes Angst um ihre Zukunft. Das wurde bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Gesetzentwurf deutlich. Auf der Tagesordnung stand laut Protokoll vom 5. Oktober 2020 (19/21978) der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz. Das neue Gesetz sieht ab 2021 neben mehr Kontrollen, einer elektronischen Zeiterfassung und Mindeststandards für die Unterbringung auch ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung vor. Herbert Dohrmann, selbst Inhaber einer Fleischerei und Präsident des Deutschen Fleischer-Verbands, wies auf die gänzlich unterschiedliche Mitarbeiterstruktur von Handwerks- und Industriebetrieben hin. Handwerksbetriebe, die ihre Produkte selbst verkaufen, hätten allein durch das Verkaufspersonal jedoch schnell mehr als 49 Mitarbeiter. Deshalb sei es seinem Verband wichtig, die geplante 49-Mitarbeiter-Grenze, ab der das Gesetz gelten soll, zu überarbeiten, betonte er.

Robert Houdek von der Interessengemeinschaft der bayerischen, familiengeführten Ernährungsindustrie erläuterte, wie abhängig sein Betrieb der Fleischveredelung von streng arbeitsteilig organisierten Produktionsabläufen ist. Zwar würden im Kernbereich seines Betriebs Metzger arbeiten, aber allein schon die Logistik und die spezialisierte Reinigung der Verpackungsräume seien über Werkverträge organisiert.

Rechtlich nicht alles klar
Juristische Zweifel gab es am Begriff des „inhabergeführten Betriebes“. Mehrere Sachverständige, darunter Professor Stefan Greiner, der Bürgerliches Recht an der Universität Bonn lehrt, verwiesen darauf, dass das Betriebsverfassungsgesetz den Begriff gar nicht kenne.

Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen als „höchst problematisch“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, das Agieren der Fleischbranche lasse keine anderen Konsequenzen zu. Nachbesserungen seien jedoch bei der Arbeitszeiterfassung nötig. Noch seien die geplanten Regelungen nicht manipulationssicher, betonte DGB-Vertreterin Micha Klapp. Als eine der „zentralen Maßnahmen“ zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie bezeichnet die Regierung die Vorgabe, dass im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und der Fleischverarbeitung in einem Unternehmen kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern soll damit verboten werden, für Verstöße ist eine entsprechende Bußgeldtabelle vorgesehen.

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