Tiefkühlkette Den Kälteschlaf nicht stören - Branche will längere Übergangsfrist

Tiefgekühlte Lebensmittel sind sensibel. Damit die empfindliche Ware keinen Schaden nimmt, sollten die Mitarbeiter im Handel einige wichtige Regeln befolgen.

Donnerstag, 29. August 2013 - Sortimente
Susanne Klopsch
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Sollte sich die Europäische Kommission mit ihren Plänen für ein Verbot des Kältemittels R404a durchsetzen können, sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Branche eine Millionenbelastung zukommen.

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hatte beschlossen, dass Kühlanlagen, die das weit verbreitete Kältemittel verwenden, ab 2017 nicht mehr gewartet werden dürfen. Händler sollten bis dahin alle betroffenen Anlagen vollständig ersetzen oder auf ein klimafreundlicheres Kühlmittel umstellen. „Diese Frist ist für viele Händler einfach zu kurz“, sagt HDE-Geschäftsführer Kai Falk, der die Bundesregierung um Unterstützung bitten will.

„Damit die Umstellung wirtschaftlich überhaupt zu stemmen ist, muss die Lebensdauer der schon im Betrieb befindlichen Anlagen berücksichtigt werden.“ Diese liegt bei durchschnittlich 15 Jahren.

Auch der Verband Deutscher Kühlhäuser und Logistikunternehmen (VDKL) sieht die Brüsseler Pläne mit Sorge, da auch mobile Kälteanlagen betroffen sind. Geschäftsführer Jan Peilnsteiner hält das Verbot für „vollkommen unangemessen, solange zu realistischen Bedingungen noch keine geeigneten Ersatzkältemittel verfügbar sind“. Er fordert Bestandsschutz für bestehende Anlagen, „zumindest muss aber eine erhebliche Verlängerung der zulässigen Einsatzzeit eingeräumt werden“.

Mehr als 80 Prozent der Kühlhäuser nutzen das klimaneutrale Kältemittel Ammoniak, etwa 6 Prozent das laut VDKL energieeffiziente Kältemittel R404a.

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