Sparbirne Helle Leuchten mit giftigem Inhalt

Die Glühbirne ist Geschichte, Energiesparlampen drängen ins Regal. Vorsicht ist aber geboten, wenn Kompaktleuchtstofflampen zerbrechen. Denn dabei tritt Quecksilber aus. Tipps, wie man seine Gesundheit schützt.

Donnerstag, 06. September 2012, 22:00 Uhr
Heidrun Mittler
Artikelbild Helle Leuchten mit giftigem Inhalt
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Aus und vorbei – seit September hat die alte Glühbirne ausgedient. Aus energiewirtschaftlicher Sicht aus gutem Grund: Traditionelle Glühbirnen wandeln den größten Teil der verbrauchten Energie in Wärme statt in Licht um. Und da Stromsparen angesagt und richtig ist, hat die Europäische Union alternative Lichtquellen verordnet und die Glühlampen à Thomas Alva Edison schrittweise vom Markt verbannt. Schon 2009 kam das Aus für die 100-Watt-Variante, letztes Jahr musste die 60-Watt-Lampe das Regal räumen, jetzt trifft es die letzten Vertreter mit 25- und 40-Watt. Konkret bedeutet das, dass die Hersteller diese Erzeugnisse nicht mehr an den Handel ausliefern. Die gelagerten Bestände jedoch dürfen weiter verkauft werden.

Gewinner dieser Entwicklung sind Energiesparlampen, die eine bessere Effizienz aufweisen müssen als ihre Vorgänger. Unter diesen Sammelbegriff fallen unterschiedliche Typen: Halogenglühlampen, LED-Leuchten oder „Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät“, die im Volksmund meist als Energiesparlampe bezeichnet werden. Was sich genau „Energiesparlampe“ nennen darf, ist gesetzlich geregelt.

Aber die Sache hat einen gewaltigen Haken: Kompaktleuchtstofflampen (abgekürzt KLL) sind unter Umweltaspekten gar keine helle Leuchte. Im Gegenteil, sie enthalten eine geringe Menge Quecksilber, das schädlich für Gesundheit und Umwelt sein kann. Sobald eine KLL zerbricht, tritt Quecksilber aus und verflüchtigt sich – man kennt das von alten Fieberthermometern, die aber nicht mehr gehandelt werden. Hersteller wie Osram oder Philips, aber auch offizielle Stellen wie das Umweltbundesamt, mahnen zum gewissenhaften Umgang mit zerbrochenen KLL. Laut der Behörde muss man Folgendes tun, wenn eine solche Lampe kaputt geht:

Den Raum verlassen! Vorher Heizung und Klimaanlage abschalten. Mindestens 15 Minuten lüften.

Gummihandschuhe anziehen. Splitter mit einem steifen Karton zusammenkehren. Nicht Staubsaugen oder mit dem Besen kehren, damit das Quecksilber nicht aufgewirbelt wird.

Die Reste in ein verschließbares Gefäß einfüllen. Boden feucht wischen, am besten mit Einmaltüchern, die anschließend ebenfalls im Gefäß entsorgt werden.

Auf Teppichboden oder Polstern: Splitter und Staub mit Klebestreifen aufnehmen (und im Gefäß entsorgen).

Den Raum weiter lüften. Das verschlossene Gefäß muss bei der örtlichen Sammelstelle abgegeben (oder vom Spezialisten entsorgt) werden. Die Handschuhe können über den Hausmüll entsorgt werden.

Einige Drogeriemärkte, Warenhäuser und Baumärkte nehmen Energiesparlampen vom Kunden zurück – dort ist besondere Vorsicht geboten. Viele Kunden kennen die oben genannten Regeln nicht! Der Handel führt die KLL dann einer geordneten Entsorgung zu, das Quecksilber wird zurück gewonnen.

Wo Privatpersonen Energiesparlampen entsorgen können (nicht über den Hausmüll, nicht über die Altglastonne!), ist bei der Kommune zu erfragen oder unter www.lichtzeichen.de.