Entwurf des Finanzministeriums Zuckersteuer soll Bund knapp eine Milliarde Euro einbringen

Ab Juli 2027 soll eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke gelten. Sie soll dem Staat im ersten Jahr 945 Millionen Euro einbringen, wie aus einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Zero-Getränke und Fruchtsäfte bleiben verschont.

Mittwoch, 30. September 2026, 14:00 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Das Bundesfinanzministerium im Gebäude des früheren Reichsluftfahrtministeriums treibt die Pläne für eine Zuckersteuer voran. Bildquelle: Getty Images

Die Bundesregierung plant eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke, die ab dem 1. Juli 2027 gelten soll. Das geht aus einem Entwurf des von Lars Klingbeil (SPD) geführten Finanzministeriums hervor, über den das „Handelsblatt“ zuerst berichtete. Die Steuer soll dem Staat im ersten Jahr Einnahmen von 945 Millionen Euro bringen. Im zweiten Jahr rechnet das Ministerium mit 1,155 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2031 sollen die Einnahmen auf 1,18 Milliarden Euro steigen.

Die Steuer soll für alle Getränke ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm pro 100 Milliliter gelten. Die Höhe hängt vom Zuckergehalt ab und liegt zwischen 26 und 38 Cent pro Liter. Zero-Getränke, die mit Ersatzstoffen gesüßt sind, bleiben von der Steuer ausgenommen. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind ausgenommen.

Die Regierung verfolgt mit der Steuer zwei Ziele: Sie will zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen und einen Anreiz für Getränkehersteller schaffen, den Zuckergehalt zu senken und ihre Produkte gesünder zu machen.

Die Pläne müssen noch mit den Ministerien und Ländern abgestimmt werden, bevor sie ins Kabinett und den Bundestag kommen können. Vor allem in der Unionsfraktion gibt es Widerstand gegen die Zuckersteuer. Auch mehrere Bundesländer lehnen sie ab.

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