Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der das sogenannte begleitete Trinken für 14- und 15-Jährige verbieten soll. Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Konsum von Bier, Wein oder Sekt durch Jugendliche dieser Altersgruppe in Begleitung der Eltern erlaubt, soll gestrichen werden. Dies teilte die Bundesregierung mit. Der Entwurf stammt von Familienministerin Karin Prien. Als Nächstes muss der Bundestag über die Reform beraten.
Auch Drogenbeauftragter unterstützt das Vorhaben
Die Ausnahmeregelung schwäche „den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums und steht damit in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention“, heißt es in dem Kabinettsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Die Bundesregierung will Jugendliche damit besser vor Gesundheitsgefahren schützen.
Bislang gilt eine Altersgrenze von 16 Jahren für den öffentlichen Konsum und Verkauf von Bier, Wein, Sekt oder daraus hergestellten Mischgetränken. Eine Ausnahme besteht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Diese Regelung ermöglicht es 14- und 15-Jährigen, etwa bei Konfirmationsfeiern oder Jugendweihen Alkohol zu trinken. Andere alkoholische Getränke wie Schnaps dürfen bereits jetzt nur an Erwachsene abgegeben werden.
Die Gesundheitsminister hatten sich bereits im vergangenen Jahr für ein Verbot des begleiteten Trinkens ausgesprochen. Der Bundesrat startete im vergangenen Jahr eine entsprechende Initiative. Auch der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck unterstützt das Vorhaben.