Tierwohl Viele offene Fragen

Interview mit der stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Gitta Connemann (Foto)

Freitag, 16. April 2021 - Fleisch
Jens Hertling
Artikelbild Viele offene Fragen
Bildquelle: Büro Connemann

Um umweltschädliche Massentierhaltung zu reduzieren, dringt das Umweltbundesamt (UBA) auf eine Halbierung des Fleischkonsums in Deutschland. Das sagte UBA-Präsident Dirk Messner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Ist das schon ein Beitrag zum Thema „Tierwohl“?
Gitta Connemann:
Definitiv nein. Dirk Messner spricht nicht über Tierwohl, sondern über die Umweltwirkungen von landwirtschaftlicher Produktion. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass der Präsident einer Bundesbehörde keinen so tendenziösen und irreführenden Begriff wie Massentierhaltung verwenden würde. Tierwohl ist keine Frage der Größe eines Betriebs, sondern der Haltung.

Welche Position vertreten Sie beim Thema Tierwohl?
Die Position, die das Gros der Bürger und Landwirte vertreten: Wir wollen gemeinsam noch mehr Tierwohl. Die Betonung liegt auf noch mehr Tierwohl. Ein Landwirt, der in Deutschland Tiere hält, tut dies nämlich schon heute auf der Grundlage von allerhöchsten Standards. In Deutschland werden europaweit, sogar weltweit Maßstäbe gesetzt. Eine Produktion nach gesetzlichen Standards ist damit schon heute ein Beitrag zum Tierwohl. Aber ist mehr möglich. Der Bürger muss dies allerdings nicht nur in Umfragen fordern, sondern dann auch als Verbraucher an der Ladenkasse und im Restaurant bezahlen. Und daran hakt es.

Sie haben einmal gesagt, Tierhalter dürfen nicht die Zeche der anderen zahlen. Wie meinen Sie das?
Tierwohl kostet. Tierwohl muss bezahlt werden. Wenn ein Landwirt baulich in mehr Tierwohl investiert, muss er die Sicherheit haben, dass diese Mehrkosten auch refinanziert werden. Zur Wahrheit gehört: Derzeit ist der Markt dazu nicht bereit, weder Industrie noch Handel, noch die Mehrzahl der Verbraucher. Dies zeigt sich am Beispiel der ITW. Es gibt ein hohes Interesse daran in der Landwirtschaft. Viele Betriebe möchten daran teilnehmen. Nur die Mittel reichen nicht. Tierwohl gibt es aber nicht zum Nulltarif. Wenn die Gesellschaft mehr Tierwohl will, der Markt es finanziell aber nicht hergibt, müssen die Mehrkosten umgelegt werden. Die Mittel müssen unmittelbar den Landwirten zugutekommen, die in mehr Tierwohl investieren. 

Wie ist Ihre Position bezüglich des Themas Tierwohlabgabe?
Um es kurz zu machen: Wir wollen „Borchert“. Wir sind Jochen Borchert persönlich außerordentlich dankbar für den Perspektivwechsel. Die Grundidee des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung ist überzeugend: Wer in mehr Tierwohl investiert, muss einen Ausgleich für die höheren Kosten erhalten. Da der Markt es nicht hergibt, muss der gewollte Umbau der Tierhaltung von der Gesellschaft finanziert werden. Die Herausforderung liegt im Detail, also in der Umsetzung: Wir wissen, das kostet. Woher sollen diese Mittel kommen? Dazu hat das BMEL dankenswerterweise eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Mit den Ergebnissen haben sich unsere Fachpolitiker sehr intensiv beschäftigt. Denn seit der Veröffentlichung der Empfehlungen der Borchert-Kommission im Februar 2020 und der heutigen Situation gibt es einen einschneidenden Unterschied. Seit einem Jahr hält eine Pandemie von historischem Ausmaß das Land im Bann. Die staatlichen Haushalte sind in einer Art und Weise gefordert, wie es im Februar 2020 nicht absehbar war. Steuereinnahmen sind weggebrochen, Kosten explodiert. Der Bundeshaushalt gibt nicht mehr so einfach Milliarden für eine Tierwohlprämie her. Deshalb haben wir uns in der Fraktion sehr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt: Wie lässt sich die Tierwohlprämie gesichert finanzieren? Auf welche Grundlage könnte die Tierwohlabgabe gestellt werden?

Welche Ideen der Finanzierung werden in Ihrer Fraktion diskutiert?
Natürlich an erster Stelle die Vorschläge der Borchert-Kommission aus Februar 2020. Diese hat damals eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, eine neue Verbrauchsteuer oder einen Zuschlag zur Einkommensteuer in den Raum gestellt. Die Verfasser der Machbarkeitsstudie haben übrigens keine steuerliche Lösung zur Finanzierung für mehr Tierwohl empfohlen. Sie sind ausschließlich zu dem Ergebnis gekommen, dass eine solche Finanzierung grundsätzlich rechtlich machbar wäre. Recht ist das eine, eine faktische Umsetzung das andere. Seien wir ehrlich: Wir haben gerade auf Bundesebene den Solidarzuschlag Ost abgeschafft. Das war und bleibt eine erhebliche Herausforderung für den Bundeshaushalt. Aber es gab keine Akzeptanz mehr für den Soli Ost. Zu glauben, jetzt ließe sich ein neuer Solidarzuschlag als Tierwohl-Soli einführen, ist wenig realistisch.

Wie sieht es mit einer Verbrauchssteuer aus?
Eine Verbrauchssteuer auf tierische Erzeugnisse wäre verfassungs- und europarechtlich möglich. Aber selbst die Verfasser der Machbarkeitsstudie warnen vor dem hohen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand. Und die gewünschte Zweckbindung wäre aus ihrer Sicht mit dem EU-Recht kaum vereinbar. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Befürworter einer solchen neuen Verbrauchssteuer derzeit wohl nur noch an den Händen abzählen.

Wie sieht es mit dem Thema „Mehrwertsteuererhöhung“ aus?
Das klingt auf den ersten Blick interessant. Eine Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für tierische Produkte von bisher 7 Prozent auf dann 19 Prozent wäre rechtlich möglich und umsetzbar. Allerdings würde das Mehrwertsteuersystem damit noch komplizierter. Eine Zweckbindung wäre nicht möglich. Die Mehreinnahmen würden in den allgemeinen Haushalt fließen. Ob sie dort gesichert den Tierhaltern zur Verfügung gestellt werden könnten, ist fraglich. Und die Mehrwertsteuer würde jeden Verbraucher auf die gleiche Weise treffen, also auch Bürger mit geringem Einkommen oder Familien mit Kindern. Fleischverzehr würde dann zu einer sozialen Frage. Davor warnen z.B. der Deutsche Steuerzahlerbund aber auch Verbraucherschützer.  

Was ist die Lösung?
Nach unserer Meinung gibt es nach wie vor erhebliche offene Fragen zu den steuerlichen Lösungen. Tierhalter, die umstellen worden, brauchen aber Planungs- und Rechtssicherheit. Und zwar für einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren. Gerade weil wir möchten, dass die Grundidee der Borchert-Kommission Wirklichkeit wird, beschäftigen wir uns deshalb mit Alternativen. Dazu gehört ein Modell analog der EEG-Umlage.

Über welches weitere Modell denken Sie außerdem im Moment nach?
Wir haben mit der ITW eine Blaupause. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte über die Einrichtung eines staatlichen Tierwohlfonds nachgedacht werden. Die Idee: Der Gesetzgeber errichtet diesen Fonds und verpflichtet Letztverteiler am Point of Sale, darin einzuzahlen. Dieser Fonds hätte nur einen Zweck: die Finanzierung der Tierwohlprämie. Damit wäre die Zweckbindung gesichert.

Haben Sie sich einen Zeitplan gesetzt?
Am liebsten wäre uns eine Grundsatzentscheidung über die künftige Finanzierung noch in dieser Legislaturperiode. Aber nachdem die Machbarkeitsstudie erst Anfang März vorlag, ist das Zeitfenster inzwischen sehr eng geworden. Wir haben noch sechs Sitzungswochen. Etliche Fragen sind nach wie vor offen. Und in diesem Fall gilt: Sorgfalt vor Schnelligkeit. Denn es muss gesichert sein, dass die Mittel bei den Landwirten ankommen - über Legislaturperioden hinweg. Was wir als Fraktion dafür tun können, werden wir tun.

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