Exportförderung Wachstum ohne Grenzen

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat ein Förderprogramm entwickelt, das die Exportbemühungen der deutschen Ernährungsindustrie unterstützen soll. Dr. Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär, erklärt im LP-Interview wie das funktioniert.

Montag, 11. März 2013 - Sortimente
Tobias Dünnebacke
Artikelbild Wachstum ohne Grenzen
Bildquelle: BMELV

In welchem Bereich (bspw. Bio, Nahrungsmittel für Allergiker, Molkereiprodukte, alkoholische Getränke) sehen Sie für deutsche Unternehmen Wettbewerbsvorteile im Ausland und warum?
Deutschland verfügt über eine breites Angebot an Lebensmitteln und Spezialitäten. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft arbeitet auf höchstem Qualitätsniveau. Bei schrumpfender Bevölkerung und einer starken Konzentration im Einzelhandel müssen sich die Hersteller schon auf dem heimischen Markt in einem scharfen Wettbewerb bewähren, um den hohen Ansprüchen der Verbraucher nach höchster Qualität zu erschwinglichen Preisen gerecht zu werden. Das ist auch die Basis für den wachsenden Erfolg deutscher Agrar- und Ernährungsgüter im Ausland. „Made in Germany“ wurde bisher eng mit Autos und deutscher Ingenieurskunst verknüpft, aber es wird zunehmend auch auf Lebensmittel übertragen und sorgt für Nachfrage im Ausland.

Sie fördern Unternehmen der Ernährungsindustrie bei der Kontaktaufnahme in vielen Ländern der Erde. Wie sieht das genau aus? Was ist das Besondere daran?
Die deutsche Ernährungswirtschaft ist durch eine klein- bis mittelständische Struktur geprägt. Diese Unternehmen verfügen häufig nicht über die Kapazitäten, sich ohne Unterstützung Auslandsmärkte zu erschließen. Gemeinsam mit dem weltweiten Netz der Auslandshandelskammern vermitteln wir diesen Unternehmen im Rahmen von Marktstudien, Informationsveranstaltungen und Unternehmerreisen die notwendigen Informationen und einschlägige Geschäftskontakte.

Sie unterscheiden im Rahmen Ihres Förderprogramms zwischen Markterkundungs- und Geschäftsreisen. Worin besteht der Unterschied?
Eine Markterkundungsreise ist eine mehrtägige Informations- und Schulungsreise für mindestens acht bis maximal fünfzehn Unternehmensvertreter, die sich über einen bestimmten Auslandsmarkt, die Markt- und Marketingbedingungen sowie ihre konkreten Marktchancen informieren wollen. Auf dieser Grundlage können sie entscheiden, ob sich ein Markteintritt lohnt und eine Geschäftsanbahnung angestrebt wird. Eine Geschäftsreise dagegen ist eine mehrtägige Geschäftsanbahnungsreise für mindestens vier bis maximal acht Unternehmensvertreter, die sich bereits über einen bestimmten Auslandsmarkt umfassend informiert haben und gezielt, qualifiziert und individuell mit potenziellen Geschäftspartnern zusammentreffen wollen. Ziel ist die konkrete Geschäftsanbahnung zwischen deutschen Reiseteilnehmern und ausländischen Unternehmen.

Welche Förderung kann ein Unternehmen konkret erwarten?
Bei den Unternehmerreisen und Informationsveranstaltungen werden zum Beispiel die Kosten für die Organisation der Reise, die bereitgestellten Informationen, für Referenten oder die gezielte Vermittlung von Geschäftspartnern vom BMELV getragen. Die Reisekosten tragen die Unternehmen selbst.

Was müssen interessierte Unternehmer tun, um gefördert zu werden?
Wichtig ist, dass sich die Unternehmer einen guten Überblick über das gesamte Angebot verschaffen, zum Beispiel auf der Internetseite www.agrarexportfoerderung.de . Wenn sie ihr Interesse an einzelnen Angeboten bekunden, erhalten sie vertiefte Informationen. Ansprechpartner sind die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), das Bundeslandwirtschaftsministerium (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) und die jeweilige Auslandshandelskammer. Natürlich stehen den Unternehmen auch die Exportfachverbände und die GEFA (German Export Association for Food and Agriproducts) für Informationen zur Verfügung.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen?
Das Angebot richtet sich an alle Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen. Weitere Voraussetzungen bestehen grundsätzlich nicht.

Was raten Sie grundsätzlich einem Unternehmen, das in einen ausländischen Markt Fuß fassen möchte?
Ein Unternehmen sollte sich zunächst umfassend über Verbrauchsgewohnheiten, kulturelle Eigenheiten, die rechtlichen Anforderungen und über die Vertriebsstrukturen und allgemeine Wettbewerbssituation im Zielmarkt informieren. Beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit Drittländern ist häufig auch ein langer Atem erforderlich. Viele Beispiele zeigen aber, dass sich der Einsatz lohnt.

Bild: „Es gibt eine ganze Reihe deutscher Spezialitäten, die im Ausland gut ankommen.“ Dr. Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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