Gentechnik Besser kennzeichnen!

Lebensmittelhandel und -produzenten fordern Nachbesserungen des Gesetzentwurfs zur Novellierung des EU-Gentechnikrechts. Vom Bundesrat kommt allerdings nicht in allen Punkten Rückendeckung.

Freitag, 17. November 2023 - Sortimente
Bettina Röttig
Artikelbild Besser kennzeichnen!
Bildquelle: Mehdi Bahmed/Concept Photography Berlin

Seitdem im Sommer ein neuer Gesetzentwurf der EU-Kommission zum Umgang mit Gentechnik geleakt wurde, ist das Thema einmal mehr auf die Agenda von Lebensmittelhandel und -industrie gerückt. Die Branche äußert sich deutlich zu den Plänen und hat klare Forderungen an die Politik.

Dem Vorschlag zufolge sollen Risikoanalyse und Kennzeichnungspflicht gelockert werden. So könnten künftig etwa neue gentechnische Verfahren (NGT) wie die Genschere Crispr/Cas keinen EU-Gentechnikregeln unterliegen, wenn die dadurch entstandenen Sorten auch durch Verfahren wie Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können. Ein Hauptkritikpunkt: Verbraucher könnten gentechnisch veränderte Lebensmittel kaufen, ohne dies zu wissen. Insbesondere die Bio-Branche warnt vor der Aufweichung und Gefahren für ihre Landwirte.

„Wir begrüßen die fortschrittliche wissenschaftliche Auseinandersetzung, vor allem wenn sie bei der Transformation zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Lebensmittelsystemen unterstützen kann“, sagt Daniela Büchel, Vorstandsmitglied der Rewe Group. Rechtssicherheit und Transparenz hätten jedoch oberste Priorität in der Auseinandersetzung mit neuen gentechnischen Verfahren. „Es ist aus Sicht der Rewe Group auch im Bereich der neuen gentechnischen Verfahren erforderlich, unter Verwendung dieser Techniken hergestellte Produkte einem Zulassungsverfahren einschließlich einer Risikoprüfung zu unterwerfen und die Prinzipien Rückverfolgbarkeit, Vorsorge und Kennzeichnung weiterhin zu berücksichtigen. Nur so können Wahlmöglichkeit und eine eigenverantwortliche Kaufentscheidung auch zukünftig gewährleistet werden.“

Am 20. Oktober 2023 wurde im Bundesrat über den Entwurf diskutiert. Keine Mehrheit fand sich für die Ausschussempfehlung, eine Kennzeichnung aller NGT-Pflanzen und daraus hergestellten Produkte durchgängig vom Erzeuger bis zum Verbraucher verpflichtend zu machen. In der schriftlichen Stellungnahme fordert die Länderkammer die Bundesregierung dazu auf, sich im EU-Ministerrat für Nachbesserungen starkzumachen, zum Beispiel für Abstandsregelungen und für Mitteilungspflichten beim Nachbarn für NGT-Pflanzen, um weiterhin gentechnikfreie Landwirtschaft sicherzustellen und Bio-Produzenten bei einer unbeabsichtigten Kontamination von Haftungsfragen zu befreien. Zudem solle sich die Regierung dafür einsetzen, dass Patente in der Pflanzen- und Tierzucht auf technische Verfahren begrenzt werden und nicht damit erzeugte Pflanzen oder Saatgut umfassen.

„Der Bundesrat hat zu Recht die offenen Fragen bei Transparenz, Wahlfreiheit, Koexistenz und dem Vorsorgeprinzip angesprochen. Und damit den Kern der Gentechnik-Deregulierungspläne“, kommentiert Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik. Verbraucher wie Handel forderten eine Kennzeichnung auch für neue Gentechnik. Agrarminister Cem Özdemir müsse sich für fundamentale Änderungen des Vorschlags starkmachen und „den absurden aktuellen Bestrebungen einzelner Europaparlamentarier entgegentreten, Gentechnik auch bei Bio zu erlauben und das Deregulierungsverfahren völlig überstürzt durchzupeitschen“.

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