Bayern Hand in Hand mit Handel - Die Qualitäts-Siegel im Feistaat

Mit dem Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ setzt der Freistaat Akzente bei der Vermarktung von regionalen Lebensmitteln.

Donnerstag, 02. September 2010 - Länderreports
Elke Häberle
Artikelbild Hand in Hand mit Handel - Die Qualitäts-Siegel im Feistaat
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Inhaltsübersicht

Geprüfte Qualität Bayern

Mit dem staatlichen Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ ist Bayern Vorreiter für die stufenübergreifende Qualitätssicherung regionaler Lebensmittel. Das System gewährleistet neben der Einhaltung spezifischer Qualitätskriterien lückenlos die bayerische Herkunft in der gesamten Lebensmittelkette. GQ-Bayern garantiert zusätzliche Anforderungen an die Produktqualität sowie klare Auflagen an Produktion und Verarbeitung, deren Einhaltung konsequent und unter staatlicher Aufsicht kontrolliert wird.
http://www.gepruefte-qualitaet-bayern.de

Öko-Qualität garantiert – Bayern

Das Qualitätssicherungssystem mit
regionalem Herkunftsnachweis „Öko-Qualität garantiert“ wurde von der EU-Kommission im Juli 2003 genehmigt. Es umfasst die ökologischen Produkte der Land- und Ernährungswirtschaft. Es steht für über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte und den lückenlosen regionalen Herkunftsnachweis. Dahinter steht ein dreistufiges Kontrollsystem. www.oekoland-bayern.de

Geschützte geographische Angabe (ggA)

Bei der geschützten geographischen Angabe (ggA) handelt es sich wie bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (ggU) um eine Herkunftsschutzbezeichnung auf Europa-Ebene. Als geschützte gegographische Angabe sind beispielsweise „Bayerisches Bier“, „Nürnberger Rostbratwürste“ oder auch der „Bayerische Meerrettich“ eingetragen. Ein Bier muss dazu in Bayern und traditionell nach dem Reinheitsgebot gebraut werden.

Geschützte Ursprungsbezeichnung (gU)

Hierzu zählen beispielsweise „Allgäuer Emmentaler“ und „Allgäuer Bergkäse“. Für sie gilt: Die Spezialitäten werden nicht nur am genannten Ort hergestellt, auch alle Zutaten müssen aus der Region kommen. Allgäuer Bergkäse beispielsweise wird also im Allgäu und zu 100 Prozent aus Allgäuer Milch hergestellt. Über beide Zeichen hinweg, sind in Bayern bereits rund 17 Produkte geschützt – das ist bundesweiter Rekord. Weitere
25 bayerische Spezialitäten befinden sich im Eintragungsverfahren, darunter so bekannte Produkte wie Hopfen aus der Hallertau oder das Bayerische Rindfleisch. www.spezialitaetenland-bayern.de

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