Die Begriffe „öko-“ und „bio-“ sind durch die EG-Öko-Verordnung aus dem Jahr 1991 gesetzlich geschützt. Nur wenn bei der Herstellung eines Produkts die Vorschriften zur Erzeugung, Etikettierung und Kontrolle im ökologischen Landbau etc. eingehalten werden, darf das Produkt als „bio-“ oder „öko-“ gekennzeichnet werden.