Tierschutzgesetz „Weitere verlorene Jahre für das Tierwohl“

Thomas Schröder, Präsident des Tierschutzbundes, kritisiert den neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes.

Montag, 10. Juni 2024, 05:27 Uhr
Jens Hertling
Artikelbild „Weitere verlorene Jahre für das Tierwohl“
Seit 2011 ist Thomas Schröder Präsident des Deutschen 
Tierschutzbundes.
Bildquelle: Deutscher Tierschutzbund

Die Bundesregierung hat den lange umstrittenen Entwurf zur Reform des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Die Änderung betrifft wichtige Bereiche der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, stehen auch für die Landwirtschaft Veränderungen an. Dies gilt insbesondere für die  Anbindehaltung. Diese ist – unabhängig davon, ob es sich um Esel, Ziegen oder Rinder handelt – grundsätzlich verboten. In diesem Fall gilt eine zehnjährige Übergangsfrist. Auch das Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern wird in Zukunft in der Landwirtschaft verboten sein. Künftig muss dann zwingend betäubt  werden. Künftig ist es verboten, den Schwanz von Lämmern zu kupieren. Bei den Ferkeln werden dann konkretere Anforderungen an das Kupieren der Schwänze gestellt werden. Hinzu kommen Verschärfungen zur Qualzucht sowie Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen.

Umfangreiche Kritik

Kritik an dem Entwurf kommt nicht nur von Bauernverbänden, sondern auch von Tierschutzorganisationen. Thomas Schröder, Präsident des Tierschutzbundes, kritisiert im LP-Gespräch den Regierungsentwurf für ein neues Tierschutzgesetz. „Noch nie hatte eine Regierung eine so klare und gute Ausgangslage, um die  Tierschutz- und Agrarpolitik umfassend zu reformieren und zukunftsweisend zu gestalten. Umso enttäuschender ist der Gesetzentwurf.“ Schröder hofft nun auf massive Nachbesserungen des Entwurfs durch die Ampelfraktion im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. „Sonst sind die ‚Ampel-Jahre‘ weitere verlorene Jahre für den Tierschutz.“ Schröder warnte auch vor einer Rücknahme der Normenkontrollklage, die das Land Berlin vor fünf Jahren beim Verfassungsgericht zur Überprüfung von Regelungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingereicht hatte. „Die gesetzlichen Mindeststandards für die Haltung von Schweinen sind unzureichend und nicht mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar – man denke nur an die  Kastenstandhaltung von Sauen.“ Eine Normenkontrollklage bietet die Möglichkeit, die bestehenden Vorschriften zur Schweinehaltung durch das  Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Der Gesetzgeber habe es bisher versäumt, den Weg für eine zukunftsfähige Schweinehaltung zu ebnen, die mit dem Tier- und Umweltschutz vereinbar ist. Was die  Politik nicht löst, könnte ein Gericht durchaus lösen, so Schröder.

Zum Interview mit Thomas Schröder

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Tierschutzbundes.

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