Am 11. November 2011 war es endlich so weit. Die EU-Kommission gab grünes Licht für die Verarbeitung des aus der Stevia-Pflanze gewonnenen Süßungsmittels Steviolglycosid in Lebensmitteln, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Unbedenklichkeit des Stoffs festgestellt hat. Die auch als Honigkraut bekannte Pflanze bringt eine Reihe von Eigenschaften mit sich, die Nahrungsmittelhersteller auf Zusatzgeschäfte hoffen lässt.
Herkunft: Der natürliche Süßstoff wird aus den Blättern der ursprünglich in Paraguay und den angrenzenden Gebieten Brasiliens beheimateten Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen. 1887 entdeckte der Schweizer Botaniker Moises Giacomo Bertoni die Pflanze und gab ihr 1905 den Namen Stevia rebaudiana Bertoni.
Eigenschaften: Getrocknete Steviablätter sind 20 bis 30 mal so süß wie Zucker. Für die Süße verantwortlich sind – abhängig von der Sorte – neun bis zwölf verschiedene Glycoside. Die Hauptsüßkraft geht dabei von Steviosid (als Extrakt bis zu 300 mal süßer als Zucker) und Rebaudiosid A (bis zu 480 mal so süß) aus. Je mehr Rebaudiosid A enthalten, desto reiner die Süße und desto weniger bitterer Beigeschmack. Ein großer Vorteil: Steviol-Glycoside gelten als kalorienfrei.
Einsatzmöglichkeiten: Das Süßungsmittel kann in einer Vielzahl an Lebensmitteln und Getränken eingesetzt werden, wie Joghurts, Softdrinks, Feingebäck, Bonbons, Limo, Marmelade , Speiseeis etc.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Steviolglycoside sind als E 960 in der EU seit 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Lebensmittelhersteller müssen gewährleisten, dass eine tägliche Aufnahmemenge (ADI - Acceptable Daily Intake) von 4 mg pro kg Körpergewicht nicht überschritten wird.
Reaktionen: Die Lebensmittelindustrie begrüßt die Zulassung. Coca-Cola und Cargill nutzen den Stoff bereits außerhalb der EU und feilen nun an Produkten für den europäischen Markt. Auch Nordzucker und Heartland Sweeteners kündigten an, mit dem Vertrieb von Süßstoffen und Kombinationen aus Stevia und Zucker für die Industrie in der EU beginnen zu wollen. Die Andechser Molkerei Scheitz hat bereits zwei Sorten mit Stevia-Tee gesüßten Joghurts auf dem Markt.
Stevia-Süßstoff Was dahinter steckt
Seit 2. Dezember ist der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken mit dem natürlichen Stevia-Süßstoff Steviolglycosid erlaubt. Ein Überblick.
Bildquelle: fotolia
Bild: Die Blätter der Stevia-Pflanze ähneln denen der Minze.
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