Wenn Landwirte auf ökologischen Landbau umstellen, müssen je nach Kultur zwei bis drei Jahre vergehen, bis sie die Ware als Bio-Produkte verkaufen dürfen. In dieser Phase müssen die Höfe bereits alle Bio-Standards einhalten und kommen für höhere Produktionskosten selbst auf. Einen höheren Preis erzielen sie dafür in der Regel (noch) nicht. Vielen Landwirten fehlen somit Anreize, auf Bio umzustellen. Laut Öko-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 834/2007) ist für pflanzliche Lebensmittel eine Auslobung als Umstellungserzeugnis möglich, wenn eine Übergangsphase von mindestens zwölf Monaten vor der Ernte eingehalten wurde.
Diese Option hat sich die Rewe zu eigen gemacht. „Wenn wir als Gesellschaft einen nachhaltigen Beitrag zur ökologischen Transformation leisten wollen, müssen wir Landwirtschaftsbetriebe, die auf ökologische Landwirtschaft umstellen wollen, in der wirtschaftlich schwierigen Phase unterstützen“, ist Stephan Weist, Rewe-Einkaufsleiter für Obst, Gemüse und Blumen, überzeugt. Zusammen mit Naturland habe man deshalb das Rewe-Naturland-Wegbereiter-Programm erarbeitet, das die Transformation zur ökologischen Landwirtschaft unterstütze und dem Verbraucher einen transparenten Mehrwert biete.
Vom zweiten Umstellungsjahr an können die Wegbereiter-Landwirte bei Rewe ihr Obst und Gemüse – unter Einhaltung der Naturland-Kriterien – als Umstellungsware unter der neuen Eigenmarke Wegbereiter vermarkten. Die Landwirte erhalten dafür einen Aufpreis. Von dem Mehrerlös gegenüber konventionellem Obst und Gemüse können sie einen Teil ihrer Umstellungskosten refinanzieren.
Der Anfang ist gemacht
Die ersten Wegbereiter-Produkte kommen vom Spargelhof Kügel in Abensberg in Niederbayern. Der Betrieb ist seit 15 Jahren Lieferant von Spargel und Beerenfrüchten für die Rewe. „Mit den Wegbereiter-Produkten erzielen wir einen Preis, der zwischen konventioneller und Bio-Ware liegt“, informiert Julia Fröhlich-Kügel. Vermarktet wird die Ware in Rewe-Filialen und selbstständig betriebenen Rewe-Märkten in Bayern. Die Rewe führt derzeit mit weiteren Betrieben Gespräche zum Ausbau des Wegbereiter-Sortiments.
Eine Auslobung als Umstellungsware gilt grundsätzlich nur für pflanzliche Lebensmittel, die aus nur einer Zutat bestehen, zum Beispiel Obst, Gemüse oder Apfelsaft. Für tierische Erzeugnisse gilt dies nicht.