E-Zigaretten Vorsicht: illegal

Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) warnt vor einer Schwemme an illegalen Einweg-Produkten. Ein Überblick.

Freitag, 25. März 2022 - Sortimente
Tobias Dünnebacke
Artikelbild Vorsicht: illegal
Bildquelle: VdeH

Sie heißen „Ezee“ oder „Elfbar“: Elektronische Einweg-Zigaretten werden bei den Konsumenten immer beliebter. Diese Produkte, auch „Disposables“ genannt, existieren bereits seit rund zehn Jahren, haben aber bislang auf dem deutschen Markt nur eine untergeordnete Rolle gespielt.

Ein Grund für die steigende Beliebtheit ist, dass die neuen Modelle deutlich ausgereifter und bei der Dampf- und Geschmacks-entwicklung qualitativ vergleichbar mit nachfüll- und wiederaufladbaren Systemen sind. „Diese Geräte bieten Tabakrauchern ein niederschwelliges Angebot, da die einmalige Investition sehr gering und die Handhabung äußerst simpel ist. Gleichwohl handelt es sich bei diesen Produkten um Einwegprodukte“, heißt es zu dem neuen Trend vom VdeH. Der integrierte Akku reicht – je nach Hersteller – für rund 500 Züge.
Ist der Akku leer, muss das Gerät vorschriftsmäßig entsorgt werden. Der Verband weist darauf hin, dass Disposables für den dauerhaften Gebrauch nicht zu empfehlen sind, insbesondere auch aus Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten. Die Geräte eignen sich primär zum Ausprobieren, um einen Tabakraucher von den Vorteilen einer E-Zigarette zu überzeugen.

Schwemme aus China
Noch wichtiger ist dem Verband aber die Warnung angesichts einer steigenden Anzahl an chinesischen Einweg-Zigaretten, die in Deutschland nicht zugelassen sind. „Verstöße stellen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern eine Straftat“, sagt der Geschäftsführer des VdeH, Oliver Pohland (Foto), gegenüber der Lebensmittel Praxis über den Verkauf dieser Produkte.

Illegale E-Zigaretten erkenne man beispielsweise daran, dass das Liquid-Volumen 2 Milliliter oder der Nikotingehalt 20 Milligramm je Milliliter überschreitet. Achten solle man zudem darauf, ob Warnhinweise wie „Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen“ auch auf Deutsch sind. Legale Einweg-E-Zigaretten müssen zudem einen Nikotin-Warnhinweis enthalten. Die Adresse des Herstellers oder Importeurs mit Sitz in der EU muss angegeben werden. Eine chinesische Adresse reiche nicht. Entsprechend ihrer Gefahrstoffeinstufung müssen nikotinhaltige Produkte mit einem Gefahrenpiktogramm (Raute mindestens mit Ausrufezeichen oder meistens mit Totenkopf) und einem tastbaren Dreieck gekennzeichnet sein.

E-Zigaretten müssen vor dem Verkauf angemeldet werden. Eine Liste ist beim Bundesamt für Verbraucherschutz abrufbar. „Ist ein Produkt mit dem passenden Importeur dort nicht aufgeführt, ist es nicht verkehrsfähig“, so der VdeH.

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