Bioland
Unzufrieden mit Gerichtsurteil
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in dritter Instanz entschieden, dass Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat in Bio-Wurst ohne EU-Zulassung und Deklaration als Zusatzstoff nicht eingesetzt werden dürfen. Das kritisiert der Bioland-Verband als „nicht nachvollziehbar“. Es handele sich schließlich um ein Lebensmittel und nicht um einen Zusatzstoff.