Bei einer Verpackung darf nicht der Eindruck entstehen, dass ein Lebensmittel eine Zutat hat, die gar nicht enthalten ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines mit auffällig mit Himbeeren und Vanille bebilderten Früchtetees von Teekanne. Es reiche nicht aus, wenn die Zutaten zwar genau aufgeführt seien, die Aufmachung der Verpackung aber den Käufer irreführen könne. Entscheidend sei der gesamte Eindruck der Verpackung (Az.: I ZR 45/13).